Selfies mit Stimmzettel : Regierung will Smartphones in Wahlkabinen verbieten
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Ausschalten oder zuhause lassen – keine Fotos aus der Wahlkabine Bild: dpa
Laut einem Medienbericht will das Innenministerium die Wahlordnung noch vor der Bundestagswahl ergänzen. Fotos und Videos von der Stimmabgabe sollen so verhindert werden.
Keine Selfies mit Stimmzettel: Das Bundesinnenministerium will einem Bericht zufolge ausdrücklich verbieten, dass in der Wahlkabine mit Smartphones gefilmt oder fotografiert wird. Deswegen solle noch vor der Bundestagswahl im September eine entsprechende Regelung verabschiedet werden, berichtete „Spiegel online“ am Samstag unter Berufung auf Regierungskreise.
„Zum Schutz des Wahlgeheimnisses“ soll demnach in der Wahlordnung klargestellt werden, dass „nicht fotografiert oder gefilmt werden darf“. Der Wahlvorstand könne Wähler dann von der Stimmabgabe ausschließen, wenn sie in der Wahlkabine ihr Handy zückten, heißt es. Unklar bleibt allerdings, wie ein solches Verbot durchgesetzt werden soll. Eine Beobachtung des Wählers in der Wahlkabine würde selbst das Wahlgeheimnis verletzen und ist deshalb ausgeschlossen. Bliebe noch, alle Handys der Wähler vor der Stimmabgabe einzusammeln, was mit einem beachtlichen Aufwand verbunden wäre.
In einigen amerikanischen Bundesstaaten ist das Fotografieren in Wahlkabinen bereits ausdrücklich verboten. Trotzdem posteten – unter Missachtung dieser Vorschriften – zum Beispiel der Popstar Justin Timberlake oder Eric Trump, Sohn des amerikanischen Präsidenten, Bilder ihrer Stimmabgabe. In Deutschland löste ein Abgeordneter 2011 im Stuttgarter Landtag mit einem Foto von seiner Stimmabgabe bei der Wahl des Landtagspräsidenten Wirbel aus.
Das Wahlgeheimnis soll sicherstellen, dass die tatsächliche Wahlentscheidung des Einzelnen für die Öffentlichkeit unbekannt bleibt. Es soll den Wähler dadurch vor möglichen rechtswidrigen Konsequenzen schützen. Demnach kann niemand freiwillig auf das Wahlgeheimnis verzichten. Nicht verletzt wird das Wahlgeheimnis hingegen, wenn ein Wähler nach der Stimmabgabe seine Entscheidung für eine Partei oder einen Kandidaten selbst bekanntgibt. Eine solche Selbstoffenbarung wäre von der tatsächlichen Entscheidung unabhängig.