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Politische Immunität : Der AfD-Krimi

  • -Aktualisiert am

Frauke Petry genießt als Bundestagsabgeordnete wieder Immunität. Bild: dpa

Abgeordnete des deutschen Bundestages genießen Schutz vor Strafverfolgung. Bisher war das kaum ein Thema. Durch den Einzug der AfD und Frauke Petrys dürfte sich das nun ändern.

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          Der Schutz vor Strafverfolgung ist ein Phänomen, das man eigentlich nur aus Agentenfilmen kennt. Der unsympathische Superschurke kann dort regelmäßig nicht für seine verachtenswerten Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden, weil er diplomatische Immunität genießt und den ermittelnden Polizisten nichts anderes übrig bleibt, als dem Verdächtigen dabei zuzuschauen, wie er in ein Flugzeug steigt und ins Ausland verschwindet. Tatsächlich genießen aber nicht nur Diplomaten einen Schutz vor Strafverfolgung, sondern auch Landtags- und Bundestagsabgeordnete. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass das Parlament zu jeder Zeit arbeitsfähig ist und Abgeordnete in der Ausübung ihres Mandats nicht gestört werden.

          Jahrelang stellte die politische Immunität, die im Artikel 46 des Grundgesetzes verbrieft ist, kein großes Thema im politischen Berlin da. Der zuständige Ausschuss tagte seit Februar 2016 insgesamt nur drei Mal. Die beiden bekanntesten Fälle, in denen Abgeordneten zuletzt ihre Immunität entzogen worden war, waren die Ermittlungen gegen den Grünen-Abgeordneten Volker Beck im März 2016 und gegen den SPD-Politiker Michael Hartmann. Beiden wurde unerlaubter Drogenbesitz vorgeworfen, in beiden Fällen wurden die Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Durch den Einzug der AfD wird sich das nun ändern. Denn gegen mehrere der neuen Abgeordnete laufen Ermittlungen.

          Petry hat doppelte Immunität

          Der bekannteste Fall ist dabei der von Parteichefin Frauke Petry, die am Montag angekündigt hatte, der neuen AfD-Fraktion nicht angehören zu wollen. Gegen Petry ermittelt die Dresdner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Meineid. Petry soll im November 2015 vor einem Ausschuss des sächsischen Landtags unter Eid gelogen haben. Das Gremium befasste sich mit der Frage der Gewährung von Darlehen von sächsischen AfD-Politikern an ihre Partei. Petry und ein weiteres Parteimitglied widersprachen sich in dieser Anhörung mehrmals. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deswegen gegen Petry und beantragte beim sächsischen Landtag die Aufhebung ihrer Immunität – der Landtag folgte diesem Antrag.

          Durch den Einzug in den Bundestag erhält Petry aber – ab dem Tag der konstituierenden Sitzung, die spätestens am 24. Oktober stattfinden muss – abermals politische Immunität. Das dürfte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ins Stocken bringen, denn um nach diesem Tag weiter ermitteln zu können oder Petry gar anzuklagen, muss sie das Ermittlungsverfahren vorläufig einstellen und dem Bundestagspräsidenten die Ermittlungsabsicht anzeigen. „Gerichtliche Strafverfahren sowie freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind von Amts wegen auszusetzen“, teilte die Bundestagsverwaltung auf Anfrage von FAZ.NET mit. Sie dürfen erst fortgeführt werden, wenn der Bundestag dem zugestimmt hat. Aus der Staatsanwaltschaft Dresden heißt es, man habe dieses Problem im Blick.

          AfD-Mann auf der Anklagebank

          Ein weiterer Fall, der den Bundestag nach seinem Zusammentreten beschäftigen wird, ist der des AfD-Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, der sich momentan vor dem Amtsgericht Mainz wegen versuchten Raubes und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Er soll 2012 zusammen mit anderen Mitgliedern der Ultra- und Hooliganszene aus Kaiserslautern eine Gruppe Ultras aus Mainz angegriffen haben, wie die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift erklärte. Die nächsten Verhandlungstermine in diesem Fall stehen im Oktober an. Zu diesem Zeitpunkt könnte Münzenmaier bereits parlamentarische Immunität genießen.

          AfD-Mann Sebastian Münzenmaier auf der Anklagebank des Mainzer Amtsgerichts
          AfD-Mann Sebastian Münzenmaier auf der Anklagebank des Mainzer Amtsgerichts : Bild: dpa

          Damit der Prozess trotzdem weitergehen kann, habe das Gericht bereits einen Antrag an den Bundestag vorbereitet und werde ihn dann zum gegebenen Zeitpunkt übermitteln, teilte das Gericht auf Anfrage mit. Pikant ist, dass Münzenmaier – genau wie Petry – bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr sein passives Wahlrecht verlieren würde und damit laut Paragraph 47 des Bundeswahlgesetzes auch sein Abgeordnetenmandat einbüßen könnte, wenn der Verlust der Wählbarkeit durch einen rechtskräftigen Richterspruch eintritt und der Ältestenrat dies bestätigen sollte. Innerhalb von zwei Wochen nach der Entscheidung kann der Betroffene die Überprüfung der Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft im Wahlprüfungsverfahren beantragen, heißt es im Wahlgesetz. Auch die Vollstreckung einer Haftstrafe bedarf der Genehmigung des Bundestages.

          Ermittlungen gibt es auch gegen den neuen Fraktionsvorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion Alexander Gauland, der sich mit dem Vorwurf der Volksverhetzung konfrontiert sieht. Gauland ist zwar Mitglied des brandenburgischen Landtags, doch anders als in vielen anderen Bundesländern sind die Abgeordneten in Brandenburg nicht automatisch gegen Ermittlungen geschützt. Da Gauland nun Bundestagsabgeordneter ist, ändert sich dies. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Mühlhausen muss deswegen das Ermittlungsverfahren zunächst einstellen. Ob sie beim Bundestag die Erlaubnis für die Fortsetzung der Ermittlungen beantragen wird, will die Staatsanwaltschaft in den nächsten Tagen prüfen, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit.

          Rücktritt : September 2017: Petry kehrt AfD den Rücken

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