Bundestagswahl :
Warum 85.000 Deutsche nicht wählen dürfen

Von Jörn Wenge
Lesezeit: 5 Min.
Sollen auch sogenannte Vollbetreute wählen dürfen? Die Parteien sind in dieser Frage unterschiedlicher Meinung.
Zehntausende volljährige Deutsche dürfen bei der Bundestagswahl nicht abstimmen. Unter ihnen sind schuldunfähige Straftäter, aber auch viele Behinderte mit Vollbetreuung. Die Kritik an der Regelung wächst.
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Die Regeln sind eindeutig: Wenn im September der neue Bundestag gewählt wird, darf jeder, der Deutscher ist und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, seine Stimme abgeben. Aber es gibt knapp 85.000 deutsche Staatsbürger, die diese Bedingungen erfüllen und trotzdem nicht wählen dürfen. Ihnen ist das Wahlrecht entzogen worden, weil sie als schuldunfähige Straftäter in einer psychiatrischen Anstalt sitzen oder dauerhaft „in allen Angelegenheiten“ betreut werden.

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