Bundestagswahl : Warum 85.000 Deutsche nicht wählen dürfen
Von Jörn Wenge
Lesezeit: 5 Min.
Die Regeln sind eindeutig: Wenn im September der neue Bundestag gewählt wird, darf jeder, der Deutscher ist und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, seine Stimme abgeben. Aber es gibt knapp 85.000 deutsche Staatsbürger, die diese Bedingungen erfüllen und trotzdem nicht wählen dürfen. Ihnen ist das Wahlrecht entzogen worden, weil sie als schuldunfähige Straftäter in einer psychiatrischen Anstalt sitzen oder dauerhaft „in allen Angelegenheiten“ betreut werden.
Ohne Abo weiterlesen
Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos,
ohne
versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
erhalten
und immer aktuell informiert bleiben.
