
Pilotprojekt in Berlin : Gesichtserkennung unter Beobachtung
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Passanten gehen im Bahnhof Berlin-Südkreuz durch den Bereich, in dem das Pilotprojekt „Gesichtserkennung“ durchgeführt wird. Bild: dpa
Die Gesichtserkennung steht unter Beobachtung. Die Überwachung aller Bürger steht nicht bevor. Andererseits sollte die Bedrohungslage nicht vergessen werden.
Ein „unglaublicher Sicherheitsgewinn“, wie ihn der Bundesinnenminister verspricht, muss kein ebenso großer Verlust für die Freiheit des Einzelnen sein. Zunächst ist aber zu prüfen, wie zuverlässig die im Test befindliche, automatisierte Gesichtserkennung wirklich ist. Dazu haben sich Freiwillige bereiterklärt. Wie überhaupt ja Millionen Menschen täglich ihre Daten und auch ihre Fotos digitalen Anbietern preisgeben und so letztlich mit der Welt teilen.
Diese Informationen sind die Währung, der Preis für vermeintlich kostenlose Dienste. Nun gehört zur Freiheit und informationellen Selbstbestimmung gerade, dass jeder Herr über seine Daten ist, sie also auch weitergeben kann – wenn er weiß, was damit geschieht. Daran fehlt es nicht selten.
Der Staat wiederum darf zugreifen, wenn dies auf einer klaren gesetzlichen Grundlage geschieht und verhältnismäßig ist. Hier ist noch einiges zu tun. Da geht es um die Eignung der Gesichtserkennung – ist diese Methode zuverlässig? Und dann muss festgelegt und sichergestellt sein, zu welchem Zweck diese sensiblen Daten verwendet und gespeichert werden.
Das ist keine unüberwindliche Hürde: So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die automatisierte Erfassung von Fahrzeugkennzeichen unproblematisch ist, wenn die Kennzeichen unverzüglich mit dem Fahndungsbestand abgeglichen und ohne weitere Auswertung sofort wieder gelöscht werden. Eine systematische, weitreichende Sammlung von Informationen über das Bewegungsverhalten von Fahrzeugen und damit auch von Personen auf unbestimmter Grundlage ist somit unzulässig.
Gesichtserkennung : Big Brother in Berliner Bahnhof
Deshalb wartet noch einige Arbeit auf Regierungen und Gesetzgeber, um die automatisierte Gesichtserkennung verfassungsfest zu machen. Es ist gut, dass Datenschützer, Anwälte und die Grünen hier genau hinschauen. Warum freilich die herkömmliche Videoüberwachung an bestimmten Plätzen allseits anerkannt ist und die biometrische Erfassung „totalitäre Züge“ tragen soll, erschließt sich nicht auf Anhieb.
Die Gesichtserkennung steht noch unter Beobachtung. Die Überwachung aller Bürger steht nicht bevor. Auf der anderen Seite sollte die Bedrohungslage nicht vergessen werden. Die erforderliche Abwägung kann nur treffen, wer sich ein genaues Bild macht.