Für Europawahl : Bundestag beschließt Wahlrecht ab 16 Jahren
- -Aktualisiert am
Eine Wählerin verlässt hinter einer Europaflagge eine Wahlkabine. Bild: dpa
Ab 16 Jahren können Jugendliche bei der nächsten Europawahl abstimmen. Für eine Absenkung des Mindestalters der Wähler bei den Bundestagswahlen fehlt den Ampelparteien die Zweidrittelmehrheit.
Der Bundestag hat das aktive Wahlrecht bei Wahlen zum Europaparlament auf 16 Jahre abgesenkt. Ein entsprechender Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP wurde am Donnerstagabend gegen die Stimmen von Union und AfD angenommen. Die Änderung gilt zur nächsten Europawahl, die voraussichtlich 2024 stattfinden wird. Durch die Absenkung werden laut Koalition rund 1,4 Millionen Jugendliche neu zur Wahl berechtigt, die Anzahl der Wahlberechtigten steige damit um knapp 2,3 Prozent.
Zur Begründung heißt es im Gesetz, die Ausweitung solle Menschen stärker beteiligen, „die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen.“ Jugendliche sollten mehr Mitsprache bei aktuellen Themen wie Klimaschutz, Sozialsystemen, Internetregulierung und öffentlichen Investitionen erhalten, deren Folgen noch lange spürbar sein werden.
Beschluss folgt europäischen Trends
Außerdem habe sich die Altersverteilung der Wahlberechtigten aufgrund demografischer Verschiebungen zu Ungunsten der jüngeren Bevölkerung entwickelt. Die Änderung folge zudem europäischen Trends, etwa bereits erfolgten Herabsetzungen des Wahlalters in Malta, Österreich und Griechenland.
Die Absenkung des Wahlalters hatten die Ampelparteien im Koalitionsvertrag vereinbart. Dort ist außerdem eine Herabsetzung des aktiven Wahlrechts für Bundestagswahlen auf ebenfalls 16 Jahre vorgesehen. Anders als im Europawahlrecht ist das Wahlalter für Bundestagswahlen aber im Grundgesetz festgeschrieben. Eine Änderung bräuchte daher eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Dafür müssten Union oder AfD eine Absenkung des Wahlalters entgegen ihren aktuellen Positionen unterstützen.
Bei Landtags- und Kommunalwahlen gilt in Teilen Deutschlands bereits ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren. Gegner kritisieren, dass dadurch Lücken in den Altersgrenzen von aktivem und passivem Wahlrecht sowie zwischen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten entstünden.