Neue Sozialleistung : Rechnungshof warnt vor Bürgergeld-Missbrauch
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Eine Frau zählt Geld. Stuttgart, Baden-Württemberg. 26.06.2012. Bild: dpa
Die Prüfer warnen unter anderem vor massiven Fehlanreizen. Geld könnte auch bekommen, wer es gar nicht benötige.
Der Bundesrechnungshof kritisiert einem Medienbericht zufolge die hohen Vermögensfreigrenzen im geplanten Bürgergeld und die zusätzlichen Kosten für die Steuerzahler. Die Prüfer warnten unter anderem vor massiven Fehlanreizen, die zu Missbrauch führen könnten, berichtete die Zeitung „Bild“ am Montag unter Berufung auf ein Gutachten des Rechnungshofes.
„So könnte beispielsweise ein Ehepaar mit zwei Kindern trotz 150.000 Euro Spar- und Barvermögens, weiterem Vermögen, das der Altersvorsorge dient, zwei Kraftfahrzeugen und selbst genutzten Wohneigentums Bürgergeld erhalten“, zitierte die Zeitung aus dem Bericht. Die Regelung führe dazu, „dass der Bundeshaushalt für zwei Jahre mit dem Leistungsbezug von Personen belastet wird, bei denen grundsätzlich von einer ausreichenden Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann.“
Der Rechnungshof kritisiere zudem, dass der Gesetzesentwurf von Antragsstellern keine Auflistung der vorhandenen Vermögenswerte einfordert. „Mit dem Verzicht auf jegliche Angaben eröffnet die geplante Änderung Mitnahme- und Missbrauchsmöglichkeiten.“
Außerdem werden hohe Extrakosten bemängelt. Danach beziffern die Rechnungsprüfer die zusätzlichen Lasten für die Steuerzahler allein im kommenden Jahr auf fünf Milliarden Euro.