: Leserbriefe vom 11. Januar 2021
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Ungetrennt und unvermischt: Bundeskanzlerin Merkel am 16. Dezember 2020 von Flaggen der Bundesrepublik und der EU Bild: EPA
deutsche EU-Ratspräsidentschaft +++ Impfvorbereitung +++ Richard Schröder +++ typisch deutsch +++ Kompetenzen EuGH/BVerfG
Entscheidender Grund für den Austritt
Thomas Gutschker rühmt in der F.A.Z. vom 29. Dezember („Europa den Stempel aufgedrückt“) Angela Merkel als Krisenmanagerin Europas. Ihrer Stärke sei das Brexit-Abkommen vom Heiligabend zu verdanken. Man mag über den EU-Austritt Großbritanniens denken, wie man will. Die europäische Zusammenarbeit ist dadurch geschwächt worden und damit auch Europas Stärke gegenüber einem autoritären, machtbewussten China.
Die deutsche Politik hat Chinas Streben nach globalem Einfluss bisher weitgehend ausgeblendet. Dies wird sich noch rächen. Auch hat die Kanzlerin, anders, als Gutschker meint, die Flüchtlingskrise in Europa nicht gelöst, sondern verschärft. Merkel hat ihre moralisierende Migrationspolitik, welche nicht nur die territoriale Integrität Deutschlands, sondern auch die Stabilität Europas gefährdet, bis heute nicht korrigiert.
Dass Europa nicht bereit ist, entschieden gegen illegale Einwanderung vorzugehen, war ein entscheidender Grund für viele Briten, für den Austritt aus der EU zu stimmen. Von weitsichtigem Krisenmanagement kann keine Rede sein.
Dr. Axel Bernd Kunze, Waiblingen
Deutschland im Zeitalter der Handschrift
Zu „Hoffnung, Tag eins“ (F.A.Z. vom 28. Dezember): Heute habe ich die Unterlagen zur Vorbereitung der Impfung gegen Covid-19 erhalten, eine echte Überraschung! Zwei verschiedene Formulare sind handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben. Warum nicht „Aufklärungsmerkblatt“ und „Anamnese Einwilligung“ gemeinsam? Das wäre doch einfacher! Warum aber in einfacher Ausfertigung, wenn später in den Behörden kopiert werden muss, damit ein Exemplar „der geimpften Person ausgehändigt werden kann, wie gesetzlich vorgeschrieben“? Warum gibt es alle Formulare in nicht EDV-erfassungsgerechter Form? Wird diese ganze Papierflut nach Gebrauch „abgeheftet“ oder mikroverfilmt? Welchem Zweck dienen die beiden QR-Codes auf dem Aufklärungsmerkblatt, deren Bedeutung im Dunklen bleibt? Ich habe es herausgefunden: Sie führen zur Befragungs-App des Paul-Ehrlich-Instituts.
Warum können wir die Daten nicht über ein Online-Formular eingeben und mit unserem neuen Personalausweis legitimieren? Wo bleiben die Naturschützer mit Protesten wegen der Papierflut? Wo bleibt der Beitrag der Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär? Fragen über Fragen. Ob es darauf auch Antworten gibt?
Harro D. Welzel, Hamburg-Nienstedten
Bezirke und Länder in der DDR
Der Artikel „Der Schock“ von Professor Dr. Richard Schröder in der F.A.Z. vom 28. Dezember räumt verdienstvoll und wohltuend mit einer Legende auf, die von geschichtsvergessenen Kreisen der vormaligen DDR (zu denen offenbar auch Petra Köpping und Ilko-Sascha Kowalczuk zu zählen sind) und sich antikapitalistisch wähnenden Kreisen in Westdeutschland kolportiert wird, nämlich, dass die DDR-Bürger im Prozess der Wiedervereinigung benachteiligt und von den bösen Kapitalisten des Westens ausgebeutet worden seien. Als Bürger eines der alten Bundesländer muss ich mich fragen: Hätten die Tausende D-Mark, die ich im Laufe von fast dreißig Jahren als „Solidaritätszuschlag“ bezahlen musste, statt in die Infrastruktur der neuen Länder vielleicht besser in Ausbau und Perfektionierung des „antifaschistischen Schutzwalls“ (wie sie in Ost-Berlin bereits geplant worden war) investiert werden sollen, um die armen Bürger der neuen Länder vor der Ausbeutung durch den Westen zu schützen?
In einem Punkt formuliert Professor Schröder jedoch missverständlich. Er schreibt: „Der Vereinigung folgte eine umfassende Umgestaltung des Ostens. Die ,Bezirke‘ wurden aufgelöst und die Länder, wie sie noch bei der Gründung der DDR bestanden, wiedergegründet.“
Die genannten Maßnahmen sind zutreffend: Tatsächlich hatte die DDR – unter Missachtung ihrer eigenen Verfassung von 1949! – im Jahr 1952 die fünf Länder aufgelöst und ihr Territorium in 15 Bezirke eingeteilt, die im Unterschied zu den Ländern keine eigenen, durch demokratische Wahlen legitimierten Volksvertretungen und Regierungen besaßen. Erst 1968 trug eine neue Verfassung der DDR der veränderten Organisation des Staates Rechnung. Die Wiedereinrichtung der Länder (mit geringfügigen Grenzänderungen gegenüber 1952) wurde aber nicht erst nach der Wiedervereinigung beschlossen, sondern bereits am 22. Juli 1990 von der Volkskammer der DDR, die seit der Wahl vom 18. März demokratisch legitimiert war. In den fünf Ländern sollten am 14. Oktober 1990 Wahlen zur Bildung eigener Volksvertretungen und Regierungen stattfinden.
Also auch in diesem Punkt gilt: Nicht der imperialistische Klassenfeind aus dem Westen hat der wehrlos-friedlichen Bevölkerung der DDR die Wiedereinführung der Länder oktroyiert, sondern die Volkskammer als Vertretung der Bürger der DDR hat sie von sich aus beschlossen.
Dr. Thomas Lippert, Groß-Umstadt
Gendergerechte Sprache, typisch deutsch
Amtliche und öffentliche Verlautbarungen verwenden immer häufiger eine „gendergerechte“ Sprache, teilweise als Ausdruck einer feministischen Ideologie, aber auch, um sich nicht eine Diskriminierung von Frauen vorwerfen zu lassen. Schriftlich führt das zu speziellen, nicht einheitlichen Konstruktionen wie KünstlerInnen oder Künstler*innen. In der gesprochenen Sprache nimmt man diese Feinheiten häufig nicht wahr, so dass man Künstlerinnen hört, also ausschließlich Frauen seien gemeint. Die deutsche Sprache wird dadurch umständlicher und komplizierter. Für Zusammensetzungen ergeben sich besondere Schwierigkeiten. Was schreibt man für Kundenberater? Ist das ein Kund*innenberater (ein Mann, der Kunden und Kundinnen berät)? Oder ein/e Kund*innenberater*in (eine Frau oder ein Mann, der Männer und Frauen berät)?
Für mich, mit vor Jahrzehnten abgeschlossener Schulbildung und ohne Jura- oder Germanistikstudium, ist der Sachverhalt ganz einfach: Der Artikel legt das grammatische Geschlecht eines Wortes fest (Genus). Im Singular also: der Bürger, der Arzt sind also Männer; die Bürgerin, die Ärztin sind Frauen. Ohne Artikel werden „männliche“ Worte in der Umgangssprache zum Beispiel als Berufs- oder Funktionsbezeichnung verwendet. Beispiele: Ich gehe zum Arzt, zum Bäcker, wobei die erwähnte Person natürlich auch eine Frau sein kann. Im Plural gibt es nur einen Artikel. Ärzte, Politiker – bezeichnen daher lediglich die Funktion oder sonstige Eigenschaft, schließen also Männer ebenso wie Frauen ein. Die weibliche Form mit Namen dient zur direkten Anrede oder mit Bezug auf die Funktion wie Ministerin, Ministerpräsidentin.
Zu Doppelbenennungen ist lediglich zu sagen, dass in vielen Fällen lediglich die Funktion gemeint ist. Jede weitere Unterscheidung bringt keine zusätzliche Information, ist also redundant. Das biologische Geschlecht (Mann, Frau) braucht also nicht besonders erwähnt werden. Im Übrigen finde ich die Diskussion typisch deutsch, im Englischen gibt es nur einen Artikel, im Französischen heißt es Madame le Ministre. Eckart Boebel, Wörth am Rhein
Verletzte Eitelkeiten
Zu „Luxemburg gegen Karlsruhe“ (F.A.Z. vom 19. Dezember): Evgeni Tanchev, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache 824/18 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unverblümt dazu aufgefordert, sich dem Europäischen Gerichtshof unterzuordnen oder der deutschen Regierung aufzuerlegen, das Grundgesetz an die Entscheidungspraxis des EuGH anzupassen beziehungsweise für einen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union zu sorgen. Das Pochen des Generalanwalts auf bedingungsloser Folgsamkeit des höchsten deutschen Gerichts überrascht ebenso wie manche schroffen Formulierungen, etwa dass die Ausführungen des BVerfG „milde gesagt, nicht ganz wasserdicht“ seien.
Das ist umso bedauerlicher, als sich nach der ersten Aufregung über das durchaus streitbare PSPP-Urteil des BVerfG vom Mai eine zunehmende Versachlichung der Debatte wahrnehmen lässt. Mag wegen der teilweise ebenfalls nicht gerade zurückhaltenden Wortwahl des BVerfG beim EuGH auch eine gewisse Gereiztheit nachklingen: Der notwendige Diskurs über die Frage, wie die Herrschaft des Rechts in der EU gewährleistet werden kann, ist zu wichtig, als dass ihn die Akteure auf der Ebene verletzter Eitelkeiten austragen sollten. Professor Dr. Rüdiger Krause, Professor em. Dr. Hansjörg Otto, Göttingen