
BND-Affäre : Spion gegen Spion
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Die BND-Affäre offenbart ein Dilemma: Spionage ist üblich und wird gleichwohl bestraft. An Recht und Gesetz muss sich jeder halten - auch Spione.
Das ist rührend, aber man muss es verstehen: Die Kanzlerin erwartet, dass sich die Nachrichtendienste hierzulande an deutsche Gesetze halten. Der BND natürlich, aber auch die NSA. Nun betont aber gerade der BND mehr oder weniger im Geheimen, dass er – wie alle Dienste – im Ausland regelmäßig Recht bricht.
Denn Spionage ist zwar üblich, wird aber bestraft. Soll heißen: Jeder macht es, aber der Spion darf sich nicht erwischen lassen. Wie weit man unter ziemlich besten Freunden gehen darf, das muss immer wieder austariert werden. Das Belauschen von Regierungschefs ist, als es denn herauskam, als unfein betrachtet worden – sollte aber natürlich keinen nachhaltigen Einfluss auf die traditionell guten Beziehungen haben.
Ein „No-Spy-Abkommen“ ausgerechnet mit Amerika, wie es Deutschland herbeiträumte, wäre eine echte Sensation gewesen. Für Depressionen gibt es aber keinen Grund: Jeder muss sich an Recht und Gesetz halten. Dieser Anspruch darf nie aufgegeben werden. Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen amerikanische Spione zeugen davon.

Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.
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