Bistum Limburg : Mehr Aufsicht für den bischöflichen Stuhl
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Sorgte für einen Finanzskandal: Die vom ehemaligen Bischof Tebartz-van Elst in Auftrag gegebene Bischofssitz gegenüber des Limburger Doms. Bild: Helmut Fricke
Der ehemalige Bischof Tebartz-van Elst konnte über das Vermögen des Limburger Bistums noch relativ frei entscheiden. Künftig sollen fünf Aufsichtsgremien über die Ausgaben wachen.
Das Bistum Limburg hat seine Vermögensverwaltung neu geordnet. Ein entsprechendes Gesetz sei seit dem 1. April in Kraft, sagte Wolfgang Rösch, Ständiger Vertreter des Apostolischen Administrators, am Freitag in Limburg. Es beseitige „Unschärfen in den Aufsichtsstrukturen“ des Bistums.
Die neue Struktur sieht fünf statt drei Aufsichtsgremien vor. Hinzugekommen sind ein Ausschuss für Bau- und Liegenschaften und für die Finanzkammer des Bischöflichen Ordinariats. Sie beraten den Bischof in Entscheidungsprozessen. Der Diözesanvermögensverwaltungsrat und das Konsultoren-Kollegium führen die Aufsicht. Stimmen nicht beide Gremien zu, sind Entscheidungen des künftigen Limburger Bischofs gegenstandslos. Der Diözesankirchensteuerrat beschließt künftig den Haushaltsplan des Bistums.
Alle Gremien beaufsichtigen nun nicht nur das Vermögen des Bistums, sondern auch das des Bischöflichen Stuhls. Über dessen Geld konnte der ehemalige Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst relativ frei entscheiden. Der Bischof war im März 2014 nach einem Skandal um die Finanzen seines Bistums und um den Neubau seines Bischofsitzes zurückgetreten. Seither hat das Bistum Limburg keinen Bischof und wird von einem Apostolischen Administrator verwaltet, dem emeritierten Paderborner Weihbischof Manfred Grothe.