Beschneidung : Juden und Muslime begrüßen Gesetzentwurf
- Aktualisiert am
Charlotte Knobloch (Archivbild) Bild: dapd
Vertreter der jüdischen und islamischen Glaubensgemeinschaften haben sich zustimmend über den Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen geäußert. Die frühere Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, bezeichnet ihn als „ausgewogen.“
Der von Union und FDP erarbeitete Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen stößt bei Vertretern jüdischen und muslimischen Glaubens auf Zustimmung. Die früheren Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, sagte, der Gesetzesparagraf, der den Eingriff unter Einhaltung bestimmter Maßgaben straffrei stellen soll, sei „wichtig“ und „ausgewogen“. Dass die Beschneidung nicht nur von Ärzten, sondern auch von Beauftragten durchgeführt werden könne, sei im Interesse der jüdischen Gemeinschaft, stellte Knobloch am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“ fest. „Für uns ist sehr wichtig, dass ausgebildete Fachleute diesen Eingriff vorführen, und das ist auch der Fall.“ Zuvor hatte auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschneidung begrüßt.
Laut Entwurf dürfen von Juden oder Muslimen dazu vorgesehene Personen den Eingriff an bis zu sechs Monate alten Jungen vornehmen, sofern dies medizinisch fachgerecht geschieht. Im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek: „Die Beschneidung im Islam kann jeder Sachkundige vornehmen, auch eine Frau.“ In der Regel werde aber von Muslimen ein Arzt oder eine Ärztin in Anspruch genommen.
Bei dem Eingriff soll „möglichst Schmerzfreiheit“ gewährleistet sein, und er soll verboten sein, wenn es eine „Gefahr für das Kindeswohl“ gibt. Mögliche Gesundheitsrisiken seien zu beachten, etwa bei Frühgeburten oder wenn der Junge Bluter ist oder Gelbsucht hat.
Mazyek befürchtet jedoch auch eine mögliche Gefährdung für den Fall einer ausbleibenden Beschneidung. „Wenn Außenstehende vehement dem Kind ihre ablehnende Haltung zur Beschneidung aufoktroyieren wollen und so das Kind stark verunsichern und in ein zum minimalen körperlichen Eingriff unverhältnismäßigen Konflikt stürzen, ist das eine Gefahr für das Kindeswohl.“
Dem Gesetzentwurf zufolge können Eltern einer Beschneidung ihres Jungen zustimmen, ohne damit ihre gesetzliche Fürsorgepflicht zu verletzen. Allerdings muss der Eingriff, der meist religiös begründet ist, „nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden“, wie es in dem Gesetzestext heißt.
Nach heftigen öffentlichen Debatten hatten sich Union und FDP am Montag auf einen Gesetzestext zur Beschneidung geeinigt. Er soll als Paragraf 1631d in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt werden. Das Kabinett will sich nach Angaben des Familienministeriums bereits am kommenden Mittwoch damit befassen und den Entwurf danach in den Bundestag einbringen.