Streitfall in Kronberg : Formalie beendet Zwist um Bau von Flüchtlingsunterkunft
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Der Bauplatz für die Flüchtlingsunterkunft, die nach dem Willen der Stadt Kronberg am Grünen Weg entstehen soll Bild: Archiv
Politisch ist der Bau einer Unterkunft für Flüchtlinge in Kronberg schon länger umstritten. Jetzt beendet laut Kreis eine Formalie die Arbeiten. Die Stadt sieht das anders.
Am augenfälligsten ist die blau-weiße Plastik-Toilette. Sie steht verwaist auf dem eingezäunten und abgeräumten Grundstück am Grünen Weg und zeigt an, dass hier gearbeitet worden ist. Im hinteren Teil öffnet sich ein Graben, und mehrere beim Ausheben entstandene Erdhügel sind mit Planen davor geschützt, vom Regen weggewaschen zu werden. Ob das schon als Baustelle gilt, ist eine wichtige Frage.
Der Bagger, der hier am Werk war, ist verschwunden. Denn die Baugenehmigung, die das Bauschild am Zaun auf den 12. Oktober 2017 datiert, ist nach drei Jahren erloschen. Darauf hat die Bauaufsicht des Hochtaunuskreises die Stadt Kronberg hingewiesen, die hier eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge bauen will. Es ist die jüngste Pirouette in der windungsreichen Geschichte des Vorhabens.
Erst Ende November hat eine Hälfte der Stadtverordneten die Absicht der Wählergemeinschaft Kronberg für die Bürger (KFB) gestoppt, den Bau des aus vorgefertigten Holzteilen zusammengesetzten Gebäudes für mehr als 90 Personen zu verhindern. Die KFB wurde dabei von der CDU unterstützt, während SPD, Grüne, FDP und Unabhängige Bürgergemeinschaft (UBG) den Passus des Antrags bei Stimmengleichheit ablehnten. Was die Wählergemeinschaft politisch nicht schaffte, erledigte wenige Tage später eine Formalie. Die Fraktionsvorsitzenden erfuhren vom Ersten Stadtrat Robert Siedler (parteilos), dass die Stadt am Grünen Weg nicht bauen darf.
Nach Paragraph 74 der Hessischen Bauordnung erlischt die Baugenehmigung, wenn nach drei Jahren nicht mit dem Bau begonnen worden ist. „Was darunter zu verstehen ist, steht aber nicht im Gesetz“, sagt der Erste Stadtrat. „Wir haben den Auftrag erteilt, das Gelände ist gerodet worden, und die Erdarbeiten haben begonnen.“ Einerseits wundert er sich, dass sich überhaupt jemand vom Kreisbauamt die Mühe gemacht hat, die Baustelle zu kontrollieren. Andererseits weiß er von der Ablehnung der Nachbarschaft und vermutet, dass es entsprechende Anrufe gab. Zu den „Hemmnissen“, die einen zügigen Fortschritt verhindert haben, zählt Siedler auch, dass die Pflöcke zum Abstecken der Baufläche von Unbekannten herausgezogen worden seien.
„Wir haben eine andere Rechtsauffassung als der Kreis“, sagt der Kronberger Baudezernent. Über die der Bauaufsicht will sich im Landratsamt wegen des „laufenden Verfahrens“ niemand äußern. Aus Sicht Siedlers ist aber die Krux, dass es gar keins gibt. „Das war ein deklamatorischer Einzeiler“, sagt er zum Schreiben aus Bad Homburg. Ein Bescheid, gegen den die Stadt vorgehen könne, liege gar nicht vor. „Uns bliebe nur eine langwierige Feststellungsklage.“
„Brauchen Rechtssicherheit“
Deshalb überlegt man sich im Kronberger Rathaus, trotz der erloschenen Genehmigung weiterzubauen, um den Kreis zu einem Baustopp zu veranlassen. „Das wäre der förmliche Verwaltungsakt, gegen den wir mit einem Eilantrag vor Gericht ziehen könnten“, sagt Siedler. Das sei auch wegen der laufenden Verträge mit den Baufirmen wichtig, die nun von der Stadt gekündigt werden müssten. „Da brauchen wir Rechtssicherheit.“
Die Gründe, warum es zu der langem Verzögerung gekommen ist, sind vielfältig. Beim ersten Beschluss zum Bau der Unterkunft Anfang 2017 begrenzten die Kommunalpolitiker die Kosten auf 2,3 Millionen Euro. Die ebenfalls geforderte Vereinbarung mit dem Hochtaunuskreis über die spätere Belegung zog monatelange Verhandlungen nach sich. Im Frühjahr 2019 schlug der Magistrat vor, das Projekt zu beenden. Die Vorgabe der Stadtverordneten sei nicht einzuhalten. Die Kosten würden drei Millionen Euro erreichen und seien durch den Betrieb nicht zu decken.
SPD, Grüne, FDP und UBG lehnten jedoch ab, wogegen Bürgermeister Klaus Temmen (parteilos) aus formalen Gründen Widerspruch einlegte. Aus seiner Sicht hatte ein möglicherweise befangener CDU-Stadtverordneter mitgestimmt. Diese Frage stellte sich auch in der jüngsten Sitzung. Der Betreffende verließ schließlich den Saal, wodurch die vier Fraktionen den KFB-Vorstoß mit Stimmengleichheit zurückweisen konnten.
Günstige Wohnungen sind rar
In den Streit spielt viel hinein: Die bisher genutzten Flüchtlingsunterkünfte in Kronberg stehen mittelfristig nicht mehr zur Verfügung. Zugleich wollten sich die Befürworter der neuen Unterkunft die Möglichkeit offenhalten, dort auch anerkannten Flüchtlingen eine Wohnung zu bieten. Denn günstige Wohnungen in Kronberg sind rar. Die Gegner wiederum verwiesen darauf, dass genau das nicht zulässig sei. Denn der Bau am Grünen Weg wurde nach den Ausnahmeregelungen des Landes für Flüchtlingsunterkünfte genehmigt.
Diese aber gelten inzwischen nicht mehr. „Deshalb lässt sich auch die Baugenehmigung nicht verlängern“, sagt der Erste Stadtrat. „Die Privilegierung ist ausgelaufen.“ Sollte sich die Auffassung des Hochtaunuskreises durchsetzen, ließe sich nach Worten Siedlers das Planungsrecht für die Unterkunft mit einem Bebauungsplan schaffen, den die Stadtverordnetenversammlung beschließen muss. Deren Zusammensetzung allerdings könnte nach der Kommunalwahl im März anders aussehen als heute.