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Kommandeur Soleimani : Zu Recht getötet?

Proteste gegen die Tötung Soleimanis in Istanbul am 5. Januar Bild: AP

Donald Trump rühmt sich mit der Tötung Qassem Soleimanis und spricht davon, der habe „viele amerikanische Bürger“ töten wollen. Reicht das aus völkerrechtlicher Perspektive?

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          Nach der Tötung Qassem Soleimanis ist eine internationale Debatte über die rechtliche Zulässigkeit des Angriffes entbrannt. In den Vereinigten Staaten geht es dabei vor allem um die Rolle des Kongresses, den Präsident Trump bei seiner Entscheidung nicht konsultierte, dem bei Fragen über Krieg und Frieden laut amerikanischer Verfassung aber eine entscheidende Rolle zukommt. Nach Bekanntwerden des Drohnenangriffs auf den iranischen Kommandeur der Quds-Brigaden warf unter anderen Nancy Pelosi, die „Sprecherin“ des Repräsentantenhauses, Trump vor, das Parlament missachtet zu haben. Oona A. Hathaway, Professorin für Völkerrecht in Yale, schrieb in der Zeitschrift „The Atlantic“: Falls der Kongress nun nicht entschieden reagiere, entstehe ein Präzedenzfall, der die Verfassung unwiederbringlich beschädigen würde. Dem Präsident würde das Recht überlassen, das Land im Alleingang in den Krieg zu treiben – aus jedwedem Grund, überall und jederzeit.

          „Offensichtliche Verletzung der irakischen Souveränität“

          Marlene Grunert
          Redakteurin in der Politik.

          In völkerrechtlicher Hinsicht steht einem Militäreinsatz gegen fremde Staaten grundsätzlich deren Souveränität entgegen; Gleiches gilt für Einsätze auf fremdem Territorium, die sich gegen einen weiteren Staat richten. Soleimani, der als einer der wichtigsten iranischen Führungsfiguren galt, wurde im Irak getötet. Anders als die syrische Regierung im Fall des IS-Anführers Abu Bakr al Bagdadi erteilte der Irak den Vereinigten Staaten kein Einverständnis zur Tötung des Iraners. Iraks Ministerpräsident Adel Abdul Mahdi sprach denn auch von einer „offensichtlichen Verletzung der irakischen Souveränität“.

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