Transnationale Listen : Widerstand gegen neues EU-Wahlrecht
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Die französische Europaministerin Laurence Boone mit dem Präsidenten Emmanuel Macron im Oktober in Prag Bild: AFP
Sollen die Spitzenkandidaten der Parteien künftig auf europaweiten Listen kandidieren? Paris und Berlin sind dafür – zehn Mitgliedstaaten sind dagegen. Damit rückt eine Reform in weite Ferne.
Die vom Europäischen Parlament betriebene Änderung des Wahlrechts für die Europawahl trifft auf großen Widerstand der Mitgliedstaaten. Bei einer ersten Debatte darüber erhoben alle Staaten am Dienstag Einwände gegen einzelne Punkte, mit denen die Abstimmung vereinheitlicht werden soll.
Der inhaltliche Kern der Reform – transnationale Listen, auf denen die Spitzenkandidaten der Parteien in ganz Europa antreten sollen – wurde von zehn Staaten abgelehnt, darunter auch solchen, die für eine stärkere EU-Integration offen sind. Eine Änderung kann nur einstimmig erfolgen.
Die Europaminister waren sich darin einig, dass eine Reform, welcher Art auch immer, weitere Analysen und mehr Zeit benötige. Damit ist es nahezu ausgeschlossen, dass das Wahlrecht noch vor der nächsten Europawahl im Mai 2024 geändert wird.
Die Vertreterinnen Deutschlands und Frankreichs setzten sich bei dem Treffen in Luxemburg als einzige vorbehaltlos für die Einführung transnationaler Listen ein. Diese Idee hatte der französische Präsidenten Emmanuel Macron entwickelt. Sie werde dazu führen, „dass sich die Europäer Europa näher fühlen und die Wahlbeteiligung steigt“, sagte dessen Europaministerin Laurence Boone. Dies wurde jedoch von Bulgarien, Finnland, Irland, den Niederlanden, Polen, Portugal, Schweden, der Slowakei, Slowenien und Ungarn zurückgewiesen.
EU-Parlament stimmte für Wahlreform
Deren Vertreter argumentierten, dass die Wählerbindung von europaweit antretenden Kandidaten geringer sei. Außerdem machten sie geltend, dass der Vorschlag das institutionelle Gleichgewicht in der EU verändere. Es dürfe keinen Automatismus bei der Wahl des Kommissionspräsidenten geben, sagte etwa der niederländische Vertreter: „Der Europäische Rat muss weiterhin auch einen Nichtspitzenkandidaten nominieren können.“
Nahezu alle Mitgliedstaaten sprachen sich dagegen aus, die Europawahl künftig einheitlich am Europatag abzuhalten, dem 9. Mai. Sie verwiesen auf ihre nationalen Traditionen, die oft Abstimmungen an Sonntagen vorsehen. Eine Änderung würde die ohnehin schon geringe Wahlbeteiligung weiter senken, hieß es. Auch andere Innovationen stießen auf erhebliche Kritik: die Senkung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahre, die Option einer Briefwahl und Vorschriften über die Nominierung von Kandidaten.
Mehrere Minister erinnerten daran, dass man sich schon 2018 auf eine Änderung des EU-Wahlakts verständigt habe, dies aber nicht in allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden sei. In Deutschland verhinderten das die Grünen über den Bundesrat. Diese Reform hätte die Einführung einer Sperrklausel in Deutschland ermöglicht. Mit der neuen Initiative würde sie auf 3,5 Prozent festgelegt.
Das EU-Parlament hatte die Änderung des Wahlrechts im Mai mit knapper Mehrheit beschlossen. Es besitzt bei diesem Thema ausnahmsweise das Initiativrecht, kann Reformen aber nicht ohne die Zustimmung aller Staaten durchsetzen.