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Widerspruch statt Zustimmung : Niederlande machen alle Volljährigen zu Organspendern

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Dramatische Entwicklung: Im vergangenen Jahr hatte die Zahl der Organspenden in Deutschland einen Tiefstand erreicht. Bild: dpa

Die Niederlande ändern ihr Organspendegesetz und erklären jede volljährige Person zum Organspender, die dem nicht widersprochen hat. Auch in Deutschland wird diese Lösung immer wieder diskutiert.

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          Das niederländische Parlament hat eine Wende beim Thema Organspende beschlossen. Künftig gilt eine sogenannte Widerspruchslösung. Danach ist jede Person grundsätzlich ein Organspender - außer, sie hat dem ausdrücklich widersprochen. In Deutschland ist es genau umgekehrt: Nur der ist Organspender, der ausdrücklich zugestimmt hat.

          Mit der knappen Mehrheit von 38 Stimmen und 36 Gegenstimmen nahm der Senat am Dienstag in Den Haag die Reform an. Ende 2016 hatte die Zweite Kammer, die dem Bundestag entspricht, mit ähnlich knapper Mehrheit zugestimmt. Nach dem neuen Gesetz sollen alle Bürger gefragt werden, ob sie nach dem Tod ihre Organe spenden wollen. Entscheiden sie sich nicht, werden sie automatisch als Spender registriert. Laut Medienberichten sind bislang nur knapp über die Hälfte der Niederländer in der Organspenderdatenbank registriert.

          Deutschland hat eine der niedrigsten Raten

          Das neue Organspende-Gesetz wird nun der Regierung vorgelegt. Sie entscheidet dann, wann es im Amtsblatt veröffentlicht wird und in Kraft tritt. Die Niederlande ist mit dieser Gesetzesveränderung das 18. europäische Land, dass zur sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende wechselt. Spanien ist weltweit das Land mit der höchsten Rate an Organspendern; dort kamen 2015 rund 39,7 Spender auf eine Million Einwohner. Dort gilt ebenfalls die Widerspruchslösung. Mit 9,3 Spendern pro eine Million Einwohner liegt die Deutschland in Europa auf einem der untersten Tabellenränge. Die Niederlande registrierten bisher knapp 15 Spender auf eine Million Einwohner. Auch dort gibt es einen Mangel an Spenderorganen.

          Anders als in den Niederlanden gilt in Deutschland eine sogenannte Zustimmungsregelung. Danach ist nur ein potenzieller Organspender, der zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Liegt keine Aussage vor, können die Angehörigen im Sinne des potenziellen Spenders entscheiden. Außerdem hat die Bundesregierung die Krankenkassen verpflichtet, die Bürger regelmäßig über die Organspende zu informieren und sie zu animieren, einen Spendeausweis auszufüllen.

          Eine Widerspruchslösung wurde auch in Deutschland immer wieder diskutiert, nicht zuletzt wegen der ständig zurückgehenden Spenderzahlen. Im vergangenen Jahr war die Zahl der Organspenden in Deutschland auf einen Tiefststand gefallen. Bundesweit gab es 797 Organspender, 60 weniger als im Jahr zuvor (2016: 857). Die Anzahl der gespendeten Organe sank um 9,5 Prozent auf 2.594 Organe (2016: 2.867).

          Kritiker halten die Widerspruchslösung für verfassungswidrig und kontraproduktiv, weil sie das Misstrauen in die Transplantationsmedizin noch erhöhen könnte. Auch für die katholische Kirche ist sie nicht akzeptabel: Nach ihrer Ansicht muss die Organspende eine bewusste und freiwillige Entscheidung bleiben.

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