Erdogan und die Wahl : Die türkische Kakophonie
- -Aktualisiert am
„Nennen Sie mich einfach ,eine Verfassungsrechtlerin in Ankara‘, das ist deutlich genug, denn so viele gibt es hier nicht von uns“, sagt Frau B. Sie hat sich zu einem Gespräch bereiterklärt, und das ist mutig genug in diesen Tagen in der Türkei. Dass sie nicht mit ihrem richtigen Namen in der Zeitung erscheint, war die Voraussetzung für ein Treffen. Es soll um die Frage gehen, was geschehen könnte in der Türkei, wenn Erdogan Präsident bleibt, seine Partei aber die Mehrheit im Parlament einbüßt. Auf diese Frage gibt es freilich mindestens zwei Antworten: Eine gilt für den Fall, dass Erdogan sich streng an die eigene Verfassung halten sollte, die andere betrifft die Verfassungswirklichkeit.
„Erdogan kann das Land künftig per Dekret regieren“
Frau B. beginnt mit der Theorie. Zwar verliert das Parlament nach der neuen Verfassung, die durch das umstrittene Referendum vom April 2017 gebilligt wurde, viele Vollmachten. Vor allem hat es de facto keine Möglichkeit, den im Präsidialamt ausgearbeiteten Haushalt abzulehnen. Der tritt über Umwege selbst gegen den Widerstand des Parlaments in Kraft. Doch völlig zahnlos ist das Parlament zumindest auf dem Papier nicht: „Erdogan kann das Land künftig per Dekret regieren, aber es gibt Einschränkungen, zumindest theoretisch“, sagt Frau B.
So dürfe der Präsident keine Dekrete erlassen, durch die Grundrechte eingeschränkt werden. Außerdem darf der Präsident kein Dekret zu einer Frage erlassen, die bereits durch ein Gesetz vom Parlament geregelt ist. Stehen ein Gesetz und ein präsidiales Dekret im Widerspruch zueinander, habe das Gesetz Vorrang. Soweit die Theorie.
„Aber wenn es zu einem Konflikt zwischen dem Parlament und dem Präsidenten kommt – wer entscheidet dann darüber?“, stellt Frau B. eine rhetorische Frage. Was sie damit sagen will: Die Gerichte, die im Streitfall angerufen werden könnten, sind alle in der Hand der Regierung, einschließlich des Verfassungsgerichts. Und wo es weder Kläger noch Richter gibt, gibt es auch keinen Angeklagten. „Man muss sich einfach fragen, welches Gericht sich noch traut, im Zweifelsfall einem Gesetz Vorrang vor einem Dekret zu geben“, sagt Frau B.
Sie erinnert daran, dass der Rat der Richter und Staatsanwälte, der alle maßgeblichen Personalentscheidungen in der türkischen Justiz trifft, inzwischen fast gänzlich von der Regierung kontrolliert werde. „Wenn also ein Richter in Istanbul unbequeme Urteile fällt, kann er sich am nächsten Tag nach Südostanatolien strafversetzt sehen.“ De facto heiße das, Erdogan könne, wenn er es darauf anlege, per Dekret durchregieren.
„Dieses Parlament hat überhaupt keine Funktion mehr.“
Dass er das will, hat er schon in den beiden Jahren des Ausnahmezustands gezeigt, den er im Sommer 2016 ausgerufen hatte. Auch die Notstandsekrete sind schließlich nicht für reguläres Regierungshandeln gedacht. Doch da das Verfassungsgericht gleich nach der Verhängung des Ausnahmezustands erklärt hat, es sei zur Überprüfung von Notstandsdekreten nicht befugt, spielte das in der Praxis keine Rolle.
„Es wurden mehr als 300 Gesetze, vom Zivilrecht bis zum Verkehrsrecht, durch Dekrete geändert“, sagt Frau B. Mit anderen Worten: Erdogan könne das Parlament ignorieren und auch nach dem Auslaufen des Notstands per Dekret regieren, da es in der Türkei keine Instanz gibt, die ihm das untersagen wird. Nicht als Verfassungsrechtlerin, sondern als Bürgerin der Türkei macht Frau B. deshalb einen radikalen Vorschlag: „Wir Steuerzahler sollten diese 600 Abgeordneten nicht mehr bezahlen, sondern das Parlament auflösen. Denn dieses Parlament hat überhaupt keine Funktion mehr.“