Krise in Katalonien : Artikel 155 und was kommt danach?
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Fußball als Plattform: Barcelona-Fans demonstrieren auf der Champions-League-Bühne ihren Willen zur Unabhängigkeit. Bild: dpa
Spaniens Zentralregierung könnte in der Katalonien-Krise Artikel 155 anwenden. Das sei verfassungsrechtliches Neuland, sagt Völkerrechtler Stefan Talmon im Interview mit FAZ.NET. Und er warnt vor einem Bürgerkrieg.
Das Kabinett von Mariano Rajoy tritt am Samstag zusammen. Was für Maßnahmen wird es Ihrer Einschätzung nach beschließen?
Es ist schwer zu sagen, was die Zentralregierung jetzt konkret beschließen wird. Aber wenn wir einmal davon ausgehen, dass der Artikel 155 der spanischen Verfassung aktiviert wird, dann kann die Zentralregierung letztendlich alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, die zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung in Katalonien erforderlich sind.
Das klingt sehr vage.
Ja, sie hat einen sehr weiten Ermessensspielraum. In der spanischen Verfassung selbst gibt es ja keinen Maßnahmenkatalog. Das heißt, es obliegt der Zentralregierung, von Fall zu Fall zu entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich sind.
Zunächst müsste auch noch der Senat zustimmen …
Genau.
Das heißt, es wäre unklar, was passiert. Artikel 155 ist aktiviert – und es gibt keinen eindeutigen Fahrplan?
So ist es. Der Artikel 155 sagt darüber nichts, sondern es geht ganz allgemein darum, dass die Zentralregierung die Behörden in Katalonien zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen unter der spanischen Verfassung anhalten kann. Was auch immer das im Einzelnen heißt. Der Artikel 155 ist vergleichbar mit Artikel 37 des Grundgesetzes, wo es um den sogenannten Bundeszwang geht. Wenn man die beiden Artikel nebeneinander legt, so kann man fast davon ausgehen, dass der Artikel 37 des Grundgesetzes Pate gestanden hat für Artikel 155 in der zeitlich ja später liegenden spanischen Verfassung. Auch bei uns im Grundgesetz sind keine Maßnahmen aufgeführt.
Aber irgendeine Vorstellung darüber, was möglich ist, muss es doch geben.
Es kann ein ganzes Maßnahmenbündel sein. Die Regierung in Spanien könnte zum Beispiel einen Staatskommissar einsetzen, der Katalonien verwaltet – und sozusagen die oberste Verwaltungsspitze in Katalonien bildet. Sie könnte die katalanischen Behörden der direkten Weisung der spanischen Zentralbehörden unterstellen. Es gibt eine Vielfalt von Möglichkeiten, die denkbar sind. Das kommt sicher auch darauf an, wie die Katalanen auf die Aktivierung des Artikel 155 reagieren.
Welche Spielräume hat Katalonien denn noch, wenn der Artikel in Kraft tritt?
Im Rahmen der spanischen Verfassung könnte die katalanische Regionalregierung den spanischen Verfassungsgerichtshof anrufen und überprüfen lassen, ob die Aktivierung des Artikel 155 verfassungsgemäß ist. Und sie könnte darüber hinaus natürlich auch einzelne Maßnahmen, die unter Artikel 155 getroffen werden, wiederum vom spanischen Verfassungsgericht überprüfen lassen.
Das klingt danach, als könne die Hängepartie auch nach einer möglichen Aktivierung des Artikels 155 weitergehen.
Ja, das stimmt. Es sei denn, die spanische Zentralregierung würde zum Beispiel die Entlassung der katalanischen Regionalregierung und die Auflösung des katalanischen Parlaments anordnen. In diesem Fall müsste man sich die Frage stellen – auch das ist ungeklärt –, ob nicht ein Residualrecht der dann ehemaligen katalanischen Regierung bestünde, die Sache vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen.