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Verdeckte Zentralisierung? : EU-Kommission gegen Voßkuhle-Vorwürfe

Erfolgreicherer Hüter der Mitte als sein amerikanischer Kollege John Roberts: Andreas Voßkuhle, früherer Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht und Präsident des Gerichts, am 9. Juni 2020 in Karlsruhe Bild: dpa

CDU, Grüne und SPD kritisieren den früheren Verfassungsrichter Voßkuhle. Der hatte behauptet, die EU-Kommission wolle „auf kaltem Wege“ in Europa „den Bundesstaat" einführen.

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          Andreas Voßkuhle, bis 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat mit Mutmaßungen über angebliche verdeckte Zentralisierungspläne von EU-Kommission und Europäischem Gerichtshof (EuGH) scharfe Kritik geerntet. In einer Diskussion am 29. Juni hatte er behauptet, die Kommission wolle „auf kaltem Wege“ in Europa „den Bundesstaat“ anstelle des jetzigen loseren Staatenverbundes einführen. Dies sei die „tiefere Motivation“ eines Vertragsverletzungsverfahrens, das sie im Juni gegen Deutschland eingeleitet hat. Die Kommission selbst begründet ihr Verfahren allerdings damit, dass das Bundesverfassungsgericht  2020 unter Voßkuhles Vorsitz ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verworfen hat. Das verletzt ihrer Ansicht nach den Grundsatz vom Vorrang des EU-Rechts. Karlsruhe hatte seinerzeit ein billigendes Urteil des EuGH zu Krediten der Europäischen Zentralbank an europäische Länder als „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“ bezeichnet.

          Thomas Gutschker
          Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.
          Konrad Schuller
          Politischer Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.

          Voßkuhle hat bei der Diskussion im Juni außerdem von „kollusivem Zusammenwirken“ zwischen den EU-Institutionen und dem EuGH gewarnt . „Kollusion“ ist in der Juristensprache eine unerlaubte Zusammenarbeit zum Schaden Dritter. 

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