Ungeschwärzte Thüringer Akten : Bundesinnenministerium sieht Klärungsbedarf
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Im Streit um die Weitergabe vertraulicher Akten an den Untersuchungsausschuss zur Neonazi-Mordserie hat sich das Bundesinnenministerium vom Vorgehen Thüringens distanziert.
Das Bundesinnenministerium sieht Klärungsbedarf wegen der Weitergabe ungeschwärzter Geheimakten aus Thüringen an den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Das Ausliefern der Unterlagen werfe Fragen auf, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag in Berlin.
Es gebe aus guten Gründen Regeln für eine solche Datenweitergabe. Unter anderem müssten Behörden, deren Schriftstücke betroffen seien, grundsätzlich vorher gefragt werden.
Das Innenressort bemühe sich nun gemeinsam mit dem Ausschuss, dem Aufklärungsinteresse des Gremiums nachzukommen und zugleich die Geheimschutzinteressen der Sicherheitsbehörden zu wahren. Die Ankündigung des Untersuchungsausschusses, die Akten bis zum 18. Oktober nicht einzusehen, schaffe dafür eine wichtige Voraussetzung.
Die Thüringer Landesregierung hatte etwa 780 Aktenordner an den NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages überliefert. Darin sind auch die Klarnamen von V-Mann-Führern enthalten. Verfassungsschützer von Bund und Ländern hatten die Datenweitergabe heftig kritisiert.