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Orbán unter Druck aus Brüssel : Der 22-Milliarden-Euro-Hebel

Immer Ärger mit Brüssel: Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán Bild: AP

Die EU-Kommission verlangt von Ungarn weitreichende Reformen. Es geht nicht nur um die Justiz, sondern auch um Asyl, Unis und LGBTQ. Sonst fließt kein Geld.

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          Kurz vor Weihnachten, als sich Brüssel schon merklich leerte, verschickte die EU-Kommission eine scheinbar unspektakuläre Pressemitteilung. Sie habe „heute eine Partnerschaftsvereinbarung mit Ungarn angenommen“, hieß es darin, Grundlage für die Investition von 22 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt, die bis 2027 für das Land vorgesehen seien. Das sind die sogenannten Kohäsionsmittel, mit denen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten ausgeglichen werden sollen, und Mittel für die innere Sicherheit. Für Ungarn sind elf einzelne Programme geplant: Milliardenbeträge für die Sanierung von Gebäuden, für die wirtschaftliche Modernisierung, für bessere Bildung und benachteiligte Gruppen wie Roma.

          Thomas Gutschker
          Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.
          Stephan Löwenstein
          Politischer Korrespondent mit Sitz in Wien.

          Doch in der zweiten Hälfte der Mitteilung wies die Kommission darauf hin, dass die Mitgliedstaaten Vorgaben genügen müssen, „damit der wirkungsvolle und effiziente Einsatz der Mittel gewährleistet ist“ – und dass Ungarn diese Vorgaben nicht erfülle. Das betreffe nicht nur die Bekämpfung von Korruption und Justizreformen, zu denen sich das Land schon verpflichten musste, um an Geld aus dem Corona-Wiederaufbaufonds heranzukommen. Es gebe auch Defizite bei der Umsetzung der EU-Grundrechtecharta, wegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, der Einschränkung der akademischen Freiheit und des Asylrechts. In schönstem Bürokraten-Sprech schloss die Kommission mit dem Hinweis, dass sie „im Fall einer Nichterfüllung der grundlegenden Voraussetzungen“ die „entsprechend geltend gemachten Ausgaben nicht erstatten kann“.

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