Vorrang für nationales Recht : Ungarn unterstützt polnisches EU-Urteil
- Aktualisiert am
Sieht Gerichte der Mitgliedstaaten berechtigt, den Umfang der Befugnisse der EU zu überprüfen: Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán Bild: AP
Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán stellt sich hinter ein Urteil des polnisches Verfassungsgerichts. Der Entscheid der Warschauer Richter sei Folge einer „schlechten Praxis der europäischen Institutionen“.
Als bisher einziges EU-Land stellt sich Ungarn hinter das jüngste Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, wonach Teile des EU-Rechts nicht mit der Verfassung vereinbar seien. Der Entscheid sei Folge einer „schlechten Praxis der europäischen Institutionen“, heißt es in einem Regierungsbeschluss, den der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán unterzeichnete und aus dem die staatliche Nachrichtenagentur MTI am Samstag zitierte.
„Man strebt danach, ohne Änderung der EU-Verträge und durch schleichende Kompetenzausweitungen den Mitgliedsstaaten Befugnisse zu entziehen, die diese nie an die EU abgetreten haben“, heißt es in dem Beschluss weiter. Die Verfassungsgerichte und Gerichte der Mitgliedsstaaten seien sehr wohl befugt, „den Umfang und die Grenzen der Befugnisse der EU zu überprüfen“.
Das polnische Verfassungsgericht hatte am letzten Donnerstag entschieden, dass Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Dies stellt einen Eckpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft infrage. Die EU-Kommission will den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchsetzen. Frankreich und Deutschland forderten Polen ausdrücklich zur Einhaltung der EU-Regeln auf.
Ungarn steht wegen der Aushöhlung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit selbst stark in der Kritik. Warschau und Budapest stützen einander mit Vetodrohungen gegen EU-Maßnahmen, die dagegen vorgehen würden und Einstimmigkeit im EU-Rat erfordern.