Ukrainekrieg : Österreich untersagt ukrainischer Botschaft Anwerbung von Kämpfern
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Österreichs Außenminister Alexander Schallenberg untersagte der ukrainischen Botschaft, auf ihrer Internetseite Kämpfer anzuwerben. Bild: EPA
Österreichische Staatsangehörige dürfen nicht in ausländischen Formationen kämpfen. Deshalb hat Wien der ukrainischen Botschaft die Rekrutierung von Kämpfern verboten.
Österreich hat es der ukrainischen Botschaft untersagt, auf ihren Seiten im Internet Kämpfer anzuwerben. Das wurde dieser Tage durch die Beantwortung des Außenministeriums einer parlamentarischen Anfrage der rechten FPÖ bekannt. Demnach habe man 9. März davon erfahren, dass auf der Facebook-Seite der ukrainischen Botschaft in Wien Ausländer zur Teilnahme an der Verteidigung des von Russland angegriffenen Landes aufgerufen würden. Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) habe daraufhin dem ukrainischen Botschafter „klar“ kommunizieren lassen, dass diese Aufrufe im Widerspruch zu der österreichischen Rechtsordnung stünden und zu entfernen seien. Dem sei dann auch Folge geleistet worden.
Die FPÖ kritisiert, dass diplomatische Vertretungen „dazu missbraucht werden, um Legionärskräfte anzuwerben“. Der FPÖ-Abgordnete Christian Hafenecker sagte der F.A.Z.: „Wir gehen davon aus, dass Anwerbungen auch in Österreich stattgefunden haben.“
Die FPÖ verfügt seit 2016 über ein Kooperationsabkommen mit der Regierungspartei des russischen Präsidenten Putin. Sie gibt an, dass derzeit keine gemeinsamen Aktivitäten stattfinden, positioniert sich jedoch kritisch gegen die (indirekte) Beteiligung Österreichs an der EU-Finanzierung von Waffen für die Ukraine sowie gegen Sanktionen gegen Russland. Dem Außenministerium liegen laut Anfragebeantwortung „keine Informationen vor“, ob Österreicher sich tatsächlich den ukrainischen Verteidigungskräften angeschlossen haben.
Prag schlägt anderen Weg ein
Nach österreichischem Recht ist „die Bildung eines Freiwilligenkorps und das Betreiben einer Werbestelle“ verboten und mit einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Haft versehen. Eine Anzeige gegen Angehörige der ukrainischen Botschaft sei jedoch wegen der diplomatischen Immunität nicht in Betracht gekommen. Österreicher, die sich einer ausländischen Fremdenlegion anschließen oder in sonstigen organisierten bewaffneten Formationen an Kämpfen beteiligen, wird die Staatsangehörigkeit entzogen – sofern sie eine andere haben.
Die Tschechische Republik, die ihren Staatsbürgern die Beteiligung an Kriegseinsätzen im Ausland unter Strafe verbietet, hat hingegen einen anderen Weg eingeschlagen. Dort gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung durch das Staatsoberhaupt. Nach Beratungen mit Ministerpräsident Petr Fiala hat Präsident Miloš Zeman vergangene Woche einen Beschluss unterzeichnet, der es 103 Tschechen erlaubt, sich als freiwillige Kämpfer den ukrainischen Truppen anzuschließen.