Tunesische Justiz über Sami A. : „Folter ist eine rote Linie“
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Ein Mitglied der Ehrengarde vor dem Verteidigungsministerium in Tunis Bild: Reuters
Tunis hat Befürchtungen über eine mögliche Folterung von Sami A. zurückgewiesen. Noch sei keine Entscheidung über das weitere Vorgehen gefallen, sagte ein Justizsprecher der F.A.Z..
Ein tunesischer Justizsprecher hat Befürchtungen zurückgewiesen, nach denen der abgeschobene Islamist Sami A. im Gefängnis gefoltert werden könnte. Die Aussage des deutschen Gerichts entbehre jeder Grundlage, „Folter ist eine rote Linie“, sagte der Sprecher des tunesischen Zentrums für den Kampf gegen Terrorismus und Geldwäsche, Sofiène Sliti, der F.A.Z.. Jeder Hinweis darauf werde sofort untersucht. Ihm sei kein Fall von Misshandlungen in den Einrichtungen seines Antiterror-Zentrums bekannt, das im Jahr 2015 geschaffen wurde. Die tunesischen Ermittler haben 15 Tage Zeit, um zu entscheiden, ob sie ein eigenes Verfahren gegen Sami A. eröffnen oder ihn – möglicherweise unter Auflagen – freilassen. Die Frist läuft Ende dieser Woche ab.

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Nach Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hätte die Abschiebung des Tunesiers nach Bekanntwerden des Abschiebeverbots des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen noch gestoppt werden können. Nach Angaben der Bundespolizei landete das Charterflugzeug am 13. Juli um 9 Uhr und 8 Minuten in Tunis. Sechs Minuten später, um 9 Uhr 14, wurde Sami A. von den Abschiebebegleitern der Bundespolizei an die tunesischen Behörden übergeben. Wie die Bundespolizei der F.A.S. bestätigte, wäre bis zu diesem Zeitpunkt ein Abbruch der Abschiebung möglich gewesen.
Dem entgegen hatte der zuständige Landesminister in Nordrhein-Westfalen, der FDP-Politiker Joachim Stamp, nach seiner Auskunft keine Möglichkeit mehr gesehen, die Abschiebung noch zu stoppen. Er hatte an dem betreffenden Tag um kurz vor neun, also noch vor Landung des Flugzeuges, davon erfahren, dass ein Verwaltungsgericht die Abschiebung untersagt hatte. Weder Stamp noch die Ausländerbehörde Bochum griffen jedoch ein. Der Darstellung zufolge hätte ein Funkspruch an den Piloten der Maschine genügt, um die Aktion abzubrechen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster wird jetzt in rund vier Wochen entscheiden, ob der Tunesier zurückgeholt werden muss. Der Gefährder war mit einem gecharterten Flugzeug transportiert worden, um ihn nicht gemeinsam mit Passagieren eines Linienflugs reisen zu lassen. Der Flug hatte 34.848 Euro gekostet.