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Streit um Kavala : Erdogan erklärt deutschen Botschafter zur unerwünschten Person

  • Aktualisiert am

Der türkische Präsident Erdogan Bild: dpa

Der Streit um den inhaftierten Geschäftsmann Kavala eskaliert weiter. Nun hat der türkische Präsident den deutschen Botschafter und andere zur „Persona non grata“ erklärt. Deutsche Politiker sind empört.

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          Die Türkei hat die Botschafter Deutschlands, der USA und mehrerer anderer Staaten zu unerwünschten Personen erklärt. Er habe das Außenministerium dazu angewiesen, erklärte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan am Samstag in Eskisehir. „Ich habe unserem Außenminister den Befehl gegeben. Ich sagte, kümmern Sie sich darum, diese zehn Botschafter so schnell wie möglich zur „Persona non grata“ zu erklären“, sagte Erdogan.

          Zuvor hatte Erdogan den Botschaftern bereits wegen einer Forderung zur Freilassung des Kulturförderers Osman Kavala indirekt mit der Ausweisung gedroht. Es war zunächst unklar, ob Erdogans neueste Aussagen nun unmittelbar zu einer Ausweisung der Diplomaten von insgesamt zehn Ländern führen würden.

          Politiker von FDP, CDU und Grünen kritisierten das Vorgehen der türkischen Regierung. „Die mögliche Ausweisung von zehn Botschaftern, darunter die Vertreter von Deutschland und vieler NATO-Verbündeter der Türkei, wäre unklug, undiplomatisch und würde den Zusammenhalt des Bündnisses schwächen“, schrieb der FDP-Außenpolitiker Alexander Graf Lambsdorff am Samstag bei Twitter. „Daran kann Erdogan kein Interesse haben.“

          „Außenpolitische Eskalation“

          Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) forderte Sanktionen: „Erdogans skrupelloses Vorgehen gegen seine Kritiker wird zunehmend enthemmt“, sagte Roth der Deutschen Presse-Agentur. Man müsse dem „autoritären Kurs Erdogans international die Stirn bieten“, Sanktionen erlassen und Rüstungsexporte in die Türkei stoppen.

          Der CDU-Außenexperte Norbert Röttgen sprach gegenüber der Süddeutschen Zeitung von einer „außenpolitischen Eskalation“. Präsident Recep Tayyip Erdogan „führt sein Land damit weiter in die umfassende Abwendung von Europa und dem Westen“. Der außenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Omid Nouripour, sagte der Zeitung: „Das ist komplett indiskutabel und muss Konsequenzen haben.“ Man werde sich davon nicht abhalten lassen, für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie einzutreten. Man werde „auch in Zukunft einen sehr deutlichen Ton“ Erdogan gegenüber anschlagen müssen.

          Schon am Donnerstag hatte Erdogan der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu zufolge mit Blick auf die Diplomaten erklärt: „Wir können nicht den Luxus haben, sie in unserem Land willkommen zu heißen.“ Und weiter: „Steht euch zu, der Türkei so eine Lektion zu erteilen? Wer seid ihr schon?“ Deutschland oder die USA ließen „Ganoven, Mörder und Terroristen“ auch nicht einfach frei.

          Freilassung Kavalas gefordert

          Die Botschaften von Deutschland und neun weiteren Ländern in Ankara hatten am Montag einen Aufruf veröffentlicht, in dem sie mit Verweis auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die Freilassung des 2017 verhafteten Kavala forderten. Das türkische Außenministerium lud daraufhin die betreffenden Botschafter vor. Unter den einbestellten Diplomaten waren auch die der USA, Frankreichs und der Niederlande.

          Osman Kavala
          Osman Kavala : Bild: AFP

          Der EGMR hatte 2019 bereits Kavalas Freilassung gefordert. Die Türkei ignoriert das Urteil bislang, obwohl sie als Mitglied des Europarats eigentlich zur Umsetzung verpflichtet ist. Kavala und mehr als 50 weiteren Angeklagten wird in einem Prozess ein Umsturzversuch im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten in Istanbul 2013 vorgeworfen. Kavala wird zudem der „politischen und militärischen Spionage“ im Zusammenhang mit dem Putschversuch von 2016 beschuldigt.

          Nach einer Erklärung zur „Persona non grata“ muss der Entsendestaat den entsprechenden Diplomaten eigentlich abberufen, er muss dann innerhalb einer vom Empfangsstaat gesetzten Frist das Land verlassen. Dieser Vorgang ist in Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen geregelt. Die Erklärung eines bestimmten Diplomaten zur „Persona non grata“ setzt kein Fehlverhalten voraus. Sie liegt im Ermessen des Empfangsstaates und muss nicht begründet werden.

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