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Petition wegen EuGH-Urteil : Tausende polnische Richter wenden sich gegen die Regierung

Der Europäische Gerichtshof im Europaviertel auf dem Kirchberg in Luxemburg Bild: dpa

Die polnischen Richter fordern, dass den jüngsten Entscheidungen des EuGH Folge geleistet wird: Die kritisierte Disziplinarkammer soll ihre Arbeit einstellen.

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          Etwa 3600 polnische Richter – mehr als ein Drittel der Richterschaft des Landes – haben mit einer Petition die Regierung und die Vorsitzende des Obersten Gerichts aufgefordert, den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Folge zu leisten. Das gelte insbesondere für die von den Richtern geforderte „sofortige Einstellung der Tätigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts“.

          Gerhard Gnauck
          Politischer Korrespondent für Polen, die Ukraine, Estland, Lettland und Litauen mit Sitz in Warschau.

          Der EuGH hatte Mitte Juli festgestellt, diese 2018 geschaffene Kammer am Obersten Gericht, die sämtliche Richter im Land mit Strafen disziplinieren kann, sei weder unabhängig noch unparteilich. Alle Mitglieder der Disziplinarkammer seien bestimmt worden, nachdem der dafür zuständige Landesjustizrat KRS unter die Kontrolle des Parlaments gestellt worden war. Die endgültige Ernennung der Richter nimmt nach der neuen Regelung der Staatspräsident vor.

          Die EU-Kommission hat Polen bis zum 16. August Zeit gegeben, dem Urteil des EuGH Folge zu leisten; andernfalls drohen Warschau empfindliche Geldbußen. Zuletzt hatte Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki im Konflikt widersprüchliche Signale ausgesendet und sich von den umstrittenen Justizreformen seines Justizministers – Teil davon sind die Veränderungen am Obersten Gericht – distanziert. Parallel zum EuGH-Verfahren hatte Morawiecki im Frühjahr beim von regierungsnahen Richtern besetzten Verfassungsgericht in Warschau beantragt, den Vorrang des polnischen vor EU-Recht festzustellen. Das Urteil dazu wird am 3. August erwartet.

          Die Unterschriftensammlung, die das Portal oko.press dokumentiert hat, wurde in der vergangenen Woche von Richtern in Allenstein begonnen und hat inzwischen das ganze Land erfasst. Die Unterzeichner schreiben weiter: „Die Weigerung, die Urteile (des EuGH) zu erfüllen, ist nicht nur eine flagrante Verletzung des uns bindenden Gemeinschaftsrechts, sondern verletzt zugleich die Verfassungsordnung unseres Landes.“ Sie berufen sich dabei auf Artikel 91, der festlegt, wann internationale Verträge Vorrang vor Landesrecht haben. Inzwischen haben auch 47 Richter des Obersten Gerichts, etwa die Hälfte der dortigen Richterschaft, sowie 321 Staatsanwälte die Petition unterschrieben.

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