Früherer Präsident Südafrikas : Gericht schickt Jacob Zuma zurück ins Gefängnis
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Jacob Zuma am 26. Oktober in Pietermaritzburg Bild: AP
Die Strafvollzugsbehörde hatte dem früheren Präsidenten zuvor aus Krankheitsgründen erlaubt, den Rest seiner 15 Monate langen Haft zu Hause zu verbüßen. Nun geht er gegen das Urteil in Berufung.
Südafrikas früherer Präsident Jacob Zuma muss nach einer Gerichtsentscheidung ins Gefängnis zurückkehren. Der Beschluss der Strafvollzugsbehörde, dem 79 Jahre alten ehemaligen Staatschef eine Bewährung aus medizinischen Gründen zu gewähren, sei nicht rechtmäßig gewesen, teilte das Hohe Gericht in Pretoria am Mittwoch mit. Ob und wann es dazu kommt, ist ungewiss. Seine Stiftung teilte kurz nach der Bekanntgabe mit, Zuma werde in Berufung gehen. Das Urteil sei „klar falsch“, es bestünden „gute Aussichten, dass ein höheres Gericht zu einem völlig anderen Ergebnis kommen“ werde.
Das Verfassungsgericht hatte Zuma im Juni wegen Missachtung der Justiz zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte sich geweigert, vor einer Untersuchungskommission zu den Korruptionsaffären während seiner Amtszeit auszusagen. Am Ende hatte er auch eine Aufforderung des Verfassungsgerichts ignoriert. Die Strafvollzugsbehörde hatte ihn im September nach weniger als zwei Monaten aus gesundheitlichen Gründen entlassen. Er solle den Rest der Haftzeit unter Auflagen zu Hause verbringen. Die Haftzeit hatte er erst im Krankentrakt des Gefängnisses verbracht. Später wurde er in ein Krankenhaus verlegt.
Sorge vor neuen Spannungen
Verfassungsrechtler und Kritiker Zumas hatten das Urteil damals als einen Beleg gefeiert, dass Südafrika ein Rechtsstaat sei und auch ein ehemaliger Präsident nicht über dem Gesetz stehe. Ähnlich wurde das Urteil am Mittwoch von einigen kommentiert. Gleichzeitig geht die Sorge vor neuen Spannungen um, sollte der traditionsbewusste Zulu, der weiterhin viele Anhänger hat, abermals die Fahrt ins Gefängnis antreten.
Familienmitglieder und Anhänger Zumas hatten damals zum Protest angestachelt, der letztlich eskalierte und zu den schlimmsten Krawallen seit dem Ende der Rassentrennung führte. In zwei Provinzen zogen Tausende Bürger los, um wahllos Einkaufszentren, Supermärkte und Lagerhallen zu plündern und großenteils zu zerstören. In einigen Gegenden verschanzten sich die Bewohner hinter selbst errichteten Barrikaden und bildeten Bürgerwehren, weil die Polizei lange nicht zu sehen war. Die „Juli-Unruhen“ dauerten gut eine Woche, mehr als 300 Menschen starben. Die Ereignisse schockierten weite Teile der Bevölkerung über Parteigrenzen und Volksgruppen hinweg. Eine Wiederholung halten viele daher für unwahrscheinlich. Außerdem wäre der Staatsapparat diesmal vermutlich besser vorbereitet.
Die Bewährung aus medizinischen Gründen war von Anfang an umstritten. Der Leiter der Strafvollzugsbehörde, Arthur Fraser, war während der Zuma-Präsidentschaft Chef des Geheimdienstes gewesen. Außerdem ist weiterhin unklar, woran der frühere Staatschef erkrankt ist. Nach der Freilassung hatte er sich einer Operation unterzogen. Im Oktober aber hatte eine Zeitung Fotos von ihm in einem Kasino veröffentlicht. Die Strafvollzugsbehörde bestätigte später, dass der Ausflug nicht gegen die Auflagen verstoßen hatte und genehmigt worden war.
Scharfe Worte von Zumas Anwälten
Zuma müsse in den Gewahrsam der Behörde zurückgebracht werden, um den Rest seiner Freiheitsstrafe zu verbüßen, entschied das Gericht nun. Die Zeit, die er außerhalb des Gefängnisses verbracht habe, werde nicht auf die Strafe angerechnet. Die Oppositionspartei Democratic Alliance und die Helen-Suzman-Stiftung hatten die Bewährung angefochten.
Zumas Anwälte reagierten mit scharfen Worten. Eine Rückkehr in das Gefängnis komme einer „grausamen und erniedrigenden Bestrafung gleich, bei der die Gesundheitsfürsorge, die Würde und andere Menschenrechte des Patienten nicht gebührend berücksichtigt“ seien. Es gebe „objektive Beweise“, dass ihr Mandant unheilbar krank sei. Kein Gefängnis in Südafrika sei in der Lage, seine „unbestrittenen medizinischen Bedürfnisse zu befriedigen“. Dies sei „gleichbedeutend mit der Todesstrafe, die 1995 in Südafrika abgeschafft wurde“.