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Ist Polen verloren? : Krasse Missachtung der europäischen Idee

Über dem Haupteingang des Obersten Gerichts in Warschau hängt im Herbst 2018 ein Banner mit der Aufschrift «Konsytucja» (Verfassung). Bild: dpa

Europa bedeutet Vielfalt und Identität. Wenn aber Polen Brüssel Kolonialismus vorwirft und Urteile nicht achtet, verabschiedet es sich aus der Union.

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          In der Europäischen Union ist viel Platz für Unterschiede. Ja, Europa ist geradezu ein Synonym für Vielfalt. Dass es mittlerweile auch eine Rechtsgemeinschaft ist, ändert daran erst einmal nichts. Die gemeinsamen Werte und Prinzipien geben einen Rahmen vor, über dessen Grenzen immer wieder gerungen werden muss. So gibt es bemerkenswerte und von den europäischen Gerichten akzeptierte Unterschiede in den Mitgliedstaaten.

          Was in manchen erlaubt ist, wäre in anderen nahezu undenkbar: Verurteilungen in Abwesenheit, Burka-Verbote in der Öffentlichkeit, Kopftuchtragen am Arbeitsplatz, Kruzifixe in Klassenzimmern. Europa als Ganzes nimmt Rücksicht auf die Eigenheiten seiner Mitglieder, weil erst deren nationale Identitäten die Union konstituieren. Den gewollten Mehrwert hat die Gemeinschaft aber nur, wenn sich jeder Staat an die gemeinsam vereinbarten Regeln hält. Das klappt im Großen und Ganzen gut, wenn man sich nicht nur die Vielfalt unterschiedlicher Kulturen, sondern auch den Brüsseler Regelungseifer vor Augen hält.

          Achtung im Umgang

          Wichtig ist bei allen Konflikten im Kleinen, die es immer gegeben hat, das große Ganze nicht aus dem Blick zu verlieren: den grundsätzlichen Vorrang des europäischen Rechts vor dem nationalen wie den Respekt vor den nationalen Identitäten, aus denen sich das Europarecht erst speist. Und nicht zuletzt: Achtung im Umgang. Auch Lokomotiven der europäischen Einigung wie die Atommacht Frankreich und die wirtschaftliche Zentralmacht Deutschland stehen vor der ständigen Herausforderung der Einordnung in eine Gemeinschaft der vor dem Recht Gleichen; sie sind nichts Besseres als Luxemburg, als Polen oder Ungarn.

          Gerade die neuen Mitglieder aus dem Osten, die ja alte Europäer sind und noch vor überschaubarer Zeit das Joch der Diktatur abgeworfen haben, tun sich aus anderen Gründen schwer. Hier herrscht ein krasses Freund-Feind-Denken und die Vorstellung, man habe selbst die Wahrheit gepachtet. Immer noch nicht verinnerlicht ist offenbar, dass auch mit größter Mehrheit nicht alles beschlossen werden darf. Gerade Minderheiten bedürfen des Schutzes. Wenn Homosexuelle, Transsexuelle und andere, die nicht den Vorstellungen der Regierungen entsprechen, offiziell ausgegrenzt und diffamiert werden, dann müssen sich Ungarn und Polen einem europäischen Verfahren stellen.

          Brüsseler Kolonialismus

          Das gilt insbesondere auch für Versuche einer Politisierung und Gleichschaltung der Justiz in Polen, die der Europäische Gerichtshof nun gerügt hat. Dass die Regierung in Warschau von Brüsseler Kolonialismus spricht und sie, wie auch das polnische Verfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof das Recht abspricht, über Polen zu urteilen, markiert einen neuen Höhepunkt der Missachtung der europäischen Idee. Das klingt wie ein Abschied von allem, zu dem sich Polen verpflichtet hat.

          Wer so etwas tut, kann sich nicht auf das deutsche Bundesverfassungsgericht berufen, das den Rang des Europarechts im Grundsatz immer wieder gestärkt hat. Eine Letztkontrolle im Ausnahmefall, die sich auch andere Verfassungsgerichte vorbehalten, steht im Einklang mit dem Recht des Staatenverbundes. Entscheidend ist der Respekt vor dem anderen und der Union.

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

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