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Streit über Vertreibung : Schwarzenberg: Beneš käme heutzutage nach Den Haag

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Der tschechische Außenminister und Präsidentschaftskandidat Karel Schwarzenberg (r.) vor dem Fernsehduell mit seinem Gegenkandidaten Miloš Zeman Bild: REUTERS

In einem Fernsehduell mit seinem Gegenkandidaten Miloš Zeman hat der tschechische Außenminister und Präsidentschaftskandidat Karel Schwarzenberg die Vertreibung der Deutschen und die Dekrete des damaligen Präsidenten Beneš als „schwere Verletzung der Menschenrechte“ verurteilt.

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          Der tschechische Außenminister und Präsidentschaftskandidat Karel Schwarzenberg hat die Vertreibung der Deutschen als „schwere Verletzung der Menschenrechte“ verurteilt. In einem TV-Duell mit seinem Gegenkandidaten Miloš Zeman sagte Schwarzenberg, „heute würde sich die Regierung, einschließlich des Präsidenten Beneš, wahrscheinlich in Den Haag befinden.“ Den Haag ist der Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs, der für die Verfolgung völkerrechtswidriger Delikte wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig ist.

          Schwarzenberg kritisierte die Anwendung des Prinzips der Kollektivschuld durch die Beneš-Dekrete. Dies werfe er „unseren Vorfahren vor. Wir haben nicht berücksichtigt, ob jemand loyal zur Republik stand oder gegen sie verstoßen hat.“ Viele Deutsche hätten die Republik nicht verraten, sagte Schwarzenberg, und erinnerte an dabei unter anderem an die Teilnahme tschechoslowakischer Soldaten deutscher Nationalität an der Mobilisierung 1938 und an sudetendeutsche NS-Opfer. Die tschechische Gesellschaft sei nach dem Krieg vom „Bazillus des Nazismus“ infiziert gewesen, sagte Schwarzenberg - eine Formulierung, die schon Havel verwendet hatte.

          „Beneš-Dekrete ungültig“

          Eine Aufhebung der Beneš-Dekrete, sagte Schwarzenberg, sei jedoch nicht möglich, denn „was bereits annulliert ist, kann man nicht noch einmal annullieren“. Seit der Aufnahme der Deklaration der Grundrechte und -freiheiten in die tschechische Verfassung 1993 seien die Beneš-Dekrete ungültig. Zeman erinnerte den Außenminister daraufhin an die Rechtsprechung des tschechischen Verfassungsgerichtshofs, wonach die Dekrete, die 1946 zu Gesetzen erhoben worden waren, „weiterhin untrennbar Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung“ seien. Dem Urteil nach sind die Dekrete zwar „erloschen“, weil sie heute nicht mehr (aufs Neue) angewendet würden, sie sind aber immer noch in Kraft, was ihre Verwendung in zahlreichen Restitutionsverfahren ermöglicht.

          Schwarzenberg dürften seine Äußerungen zur Vertreibung im laufenden Wahlkampf nicht genützt, aber auch nicht notwendigerweise geschadet haben. Für die jüngeren Wähler ist die Vertreibung längst kein Thema mehr, das sie sonderlich interessieren würde, zumal sich Schwarzenberg ohnehin klar gegen die Rückgabe des Eigentums an die Deutschen ausspricht.

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