Sperranlage : Gerichtshof: Israel verstößt gegen Völkerrecht
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Der Sperrzaun trennt Orte Bild: REUTERS
Israel hat mit dem Bau der Grenzmauer in den palästinensischen Gebieten gegen Völkerrecht verstoßen. Zu diesem Ergebnis kommt der Internationale Gerichtshof in Den Haag. Scharon will den Richterspruch ignorieren.
Israel hat mit dem Bau der Grenzmauer in den palästinensischen Gebieten gegen Völkerrecht verstoßen. Zu diesem Ergebnis kommt der Internationale Gerichtshof in Den Haag in einem Gutachten um das er von der UN-Vollversammlung gebeten worden war.
Die Haager Richter forderten Israel dazu auf, den Bau der Mauer zu stoppen, sie sprachen davon, daß es sich bei dem Zaun um mehr als um eine physische Barriere handele. Israel sei dazu verpflichtet, das im Zusammenhang mit der Errichtung der Grenzanlage beschlagnahmte Eigentum zurückzugeben oder die Enteigneten gegebenenfalls anderweitig zu entschädigen.
Status einer Besatzungsmacht
Das Gericht ließ in seiner am Freitag verkündeten Stellungnahme keinen Zweifel daran, daß Israel in den besetzten Gebieten den Status einer Besatzungsmacht habe und an das humanitäre Völkerrecht gebunden sei.
Die Richter wiesen die Argumente Israel und anderer Staaten zurück, es handele sich bei der Auseinandersetzung um den Grenzzaun um eine politische Streitigkeit. Die Haager Richter wiesen darauf hin, daß es sich um eine Rechtsfrage handele. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen habe innerhalb ihrer Kompetenzen gehandelt als sie den Internationalen Gerichtshof um das Gutachten gebeten habe. Der Gerichtshof darf nach seinen Rechtsgrundlagen auf Antrag zu jeder rechtlichen Frage Stellung nehmen. Nur aus zwingenden Gründen könne das Hauptrechtsprechungsorgan der UN darauf verzichten, ein Gutachten zu erstellen. Solche Gründen seien hier nicht ersichtlich.
Es spiele zudem keine Rolle, daß Israel diesem Verfahren nicht zugestimmt habe. Der Gerichtshof wies auch das Argument zurück, das Gutachten könne den Friedensprozeß im Nahen Osten behindern: Es gebe durchaus verschiedene Ansichten darüber, welchen Einfluß die Haager Stellungnahme auf den Friedensprozeß habe.
Israel: Sperrzaun Folge des Terrors
Die israelische Regierung wies das Gutachten aus Den Haag vehement zurück. In einer Mitteilung des Außenministeriums in Jerusalem hieß es, „ohne Terror müßte es auch keinen Sperrzaun geben". Man lehne die „Politisierung" der Frage durch den Gerichtshof ab. Man werde sich nur an die Anweisungen des höchsten Gerichts in Jerusalem halten.
Die Organisation israelischer Terroropfer bemängelte, die Entscheidung in Den Haag zertrampele die Grundsätze von Gerechtigkeit und Moral. Mehrere Angehörige von Israelis, die bei palästinensischen Anschlägen getötet wurde, demonstrierten vor dem Außenministerium in Jerusalem.
Ein Vertreter der Palästinenser nannte den Richterspruch einen "großen Sieg". Die Entscheidung könne den moderaten Kräften in den Reihen der Palästinenser Auftrieb geben, sagte ein Rechtsberater der Palästinensischen Befreiungsorganisation. Die EU zeigte sich durch die Entscheidung des UN-Gerichts in ihrer Kritik an der Anlage bestätigt.