Haushaltsblockade : Slowenien greift deutschen EU-Ratsvorsitz an
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Der slowenische Ministerpräsident Janez Janša auf dem EU-Gipfel am 16. Oktober 2020 in Brüssel Bild: AP
Der slowenische Ministerpräsident Janez Janša ist Ungarn und Polen beigesprungen. Deutschland habe die Einigung von Juli „untergraben“. Das Gespräch der Regierungschefs über die Haushaltsblockade dauert am Ende nur eine Viertelstunde.
Im Streit über Rechtsstaatlichkeit haben Ungarn und Polen einen Verbündeten gewonnen: den slowenischen Ministerpräsidenten Janez Janša. Der nationalkonservative Politiker schrieb am Dienstag einen vier Seiten langen Brief an die EU-Spitzen und alle Regierungschefs. Darin unterstützte er die Argumentation in Budapest und Warschau, ohne selbst mit einem Veto gegen das 1,8 Billionen Euro schwere EU-Finanzpaket zu drohen.
Als die Regierungschefs am Abend in einer Videokonferenz erstmals über diese Krise sprachen, meldeten sich neben Ratspräsident Charles Michel und Kanzlerin Angela Merkel nur Jana, Viktor Orbán und Mateusz Morawiecki zu Wort. Nach einer Viertelstunde war das Thema abgehakt. „Eine Videokonferenz ist nicht das geeignete Format, um über ein so kompliziertes Thema zu sprechen“, sagte ein EU-Vertreter.
In seinem Brief hatte Janša die deutsche Ratspräsidentschaft direkt angegriffen. Der von ihr mit dem Europäischen Parlament ausgehandelte Kompromiss, der Zahlungen aus der EU-Kasse an rechtsstaatliche Prinzipien knüpft, untergrabe die Einigung der Staats- und Regierungschefs von Juli. Denn nun gebe es einen „beliebigen Mechanismus“, „der nicht auf einer unabhängigen Beurteilung beruht, sondern auf politisch motivierten Kriterien und den Namen ‚Rechtsstaatlichkeit‘ nicht verdient“. Der EU-Vertrag lasse es nicht zu, „dass gegen einen Staat auf Antrag eines anderen Staates oder einer EU-Institution diskriminierende Maßnahmen verhängt werden“.
Diese Aussagen haben besonderes Gewicht, weil Slowenien ab Mitte 2021 für ein halbes Jahr die EU-Ratspräsidentschaft führt und schon jetzt zur sogenannten Trio-Präsidentschaft mit Deutschland und Portugal gehört. In der Sache sind die Vorwürfe allerdings unscharf und irreführend. Sie entsprechen auch nicht der Position, die Slowenien bisher in den Ratsgremien vertreten hat.
Ein Staat oder die EU-Kommission können gemäß dem ausgehandelten Kompromiss zwar ein Verfahren „zum Schutz des Unionshaushaltes“ einleiten. Um Sanktionen zu verhängen, ist jedoch die qualifizierte Mehrheit der Staaten erforderlich. Das sind derzeit 15 Staaten mit mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung, in der Praxis ist das eine hohe Hürde. Janša schreibt weiter, dass über Rechtsstaatlichkeit nur unabhängige Gerichte entscheiden sollten, nicht aber „eine politische Mehrheit“. Allerdings hatten sich die Regierungschefs im Juli nach vier Tage langem Ringen explizit dazu entschieden: Die Kommission wird „im Fall von Verstößen Maßnahmen vorschlagen, die vom Rat mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden“ – so steht es in den Schlussfolgerungen.
Zwar heißt es weiter, der Europäische Rat werde sich „rasch mit der Angelegenheit befassen“. Ungarn und Polen leiten daraus ab, dass dann einstimmig entschieden werden müsse, sie also ein Veto besäßen. Jedoch kann der Europäische Rat nur beraten und Leitlinien erlassen, aber nicht selbst entscheiden. Das bleibt dem Rat nach dem Mehrheitsverfahren vorbehalten. Das Parlament spielt dabei übrigens keine Rolle. Anders als bei der Rechtsstaatskontrolle nach Artikel 7 des EU-Vertrags darf es kein Verfahren einleiten. Janša erweckt diesen irrtümlichen Eindruck, indem er speziell den Abgeordneten Parteilichkeit vorwirft.