https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/selenskyj-will-in-ukraine-verfassungsrichter-entlassen-17036497.html

Korruption in der Ukraine : Selenskyj will Verfassungsrichter entlassen

Demonstration vor dem Verfassungsgericht in Kiew am 3. November Bild: EPA

Unter den Reformkräften in der Ukraine herrscht Einigkeit darüber, dass die jüngsten Urteile des Verfassungsgerichts eine Gefahr für das Land sind. Aber über die Reaktion darauf gibt es Streit.

          3 Min.

          In seinem Konflikt mit dem Verfassungsgericht hat der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj die Richter zum freiwilligen Rücktritt aufgefordert. Das sagte er in einer Fernsehdiskussion, deren Zusammenfassung seit Dienstag auf der Internetseite des Präsidialamts zu lesen ist. Hinter den „zerstörerischen“ Urteilen der Richter zum Kampf gegen die Korruption stünden bestimmte Kräfte im Parlament.

          Gerhard Gnauck
          Politischer Korrespondent für Polen, die Ukraine, Estland, Lettland und Litauen mit Sitz in Warschau.

          Schon am Freitag hatte Selenskyj einen Gesetzentwurf im Parlament eingebracht, mit dem er die Amtszeit der Verfassungsrichter vorzeitig beenden wollte. In der Fernsehdiskussion jedoch ruderte er zurück: Weder er noch das Parlament hätten die Möglichkeit, einmal ernannte Richter abzuberufen. „Daher sollten sie, wenn sie ihre Würde und ihr Ansehen in der Gesellschaft bewahren wollen, von sich aus ihren Rücktritt erklären.“ Das sei „die liberalste Lösung, die wir heute verwirklichen können, um dann in Ruhe zur Neubesetzung des Verfassungsgerichts überzugehen.“

          Das Gericht hatte vorige Woche wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption als verfassungswidrig eingestuft. Das war die Antwort auf eine entsprechende Verfassungsklage von 47 Abgeordneten, vor allem von der prorussischen „Oppositionsplattform – Für das Leben“. Das Gericht erklärte die entscheidenden Befugnisse der Nationalen Behörde für die Prävention von Korruption (NASK), darunter die Erstellung elektronisch für jedermann abrufbarer Vermögenserklärungen von Staatsbeamten, für verfassungswidrig. Auch sei die strafrechtliche Verfolgung von Falschangaben in der Vermögenserklärung „unverhältnismäßig“. Die Vermögenserklärung soll sichtbar machen, ob der Besitz von Staatsbeamten mit legalen Einkünften erklärbar ist.

          Schon Mitte September hatte das Gericht einen Teil der Bestimmungen über das Nationale Antikorruptionsbüro (NABU) für verfassungswidrig erklärt. Damit würden nach Einschätzung vieler Fachleute entscheidende Mechanismen zur Bekämpfung der Korruption unwirksam, die nach der „Revolution der Würde“ des Jahres 2014 beschlossen worden waren und die auch der 2019 gewählte Präsident Selenskyj bekräftigt hatte. Die proeuropäische Kiewer Zeitung „Dserkalo Tyschnja“ sprach von einem „Umbruchmoment“ in der Amtszeit des 2019 gewählten Selenskyj.

          Ein Sprecher der Europäischen Kommission warnte, das Urteil des Verfassungsgerichts werde „weitreichende Folgen für die gesamte Infrastruktur der Korruptionsbekämpfung in der Ukraine haben“. Es stelle „auch eine Reihe internationaler Verpflichtungen der Ukraine gegenüber ihren Partnern, darunter der EU, in Frage“, hieß es weiter. Schließlich sei das Vorgehen gegen Korruption im Land von großer Bedeutung im Rahmen des Assoziierungsabkommens der EU mit der Ukraine; das gelte auch für die kürzlich vereinbarte finanzielle Unterstützung aus Brüssel und für den visafreien Reiseverkehr. Die Kommission verstehe zwar die Komplexität der Lage und schätze das zügige Vorgehen von Präsident und Regierung in dieser Frage. Man dränge jedoch Kiew dazu, den freien Zugang zu den Vermögenserklärungen und insgesamt die Lage der Institutionen NASK und NABU zu „stabilisieren“. Die EU werde Exekutive und Legislative in der Ukraine dabei zur Seite stehen.

          Ähnlich wie zuvor die Botschafter der G7-Staaten in Kiew äußerte sich nochmals die amerikanische Botschaft. Sie forderte „alle Seiten auf, im Dialog zusammenzukommen und eine Lösung für die Krise zu finden“. Nur so könne „das Vertrauen des Volkes wiederhergestellt werden, dass der Staat in der Lage ist, sowohl die Korruption zu bekämpfen als auch den in der Verfassung festgeschriebenen europäischen und euro-atlantischen Kurs fortzusetzen“.

          Verfassungsrichter mit Grundbesitz auf der besetzten Krim

          Dass Selenskyj von dem Gesetzentwurf zu Abberufung der Verfassungsrichter abrückt, dürfte daran liegen, dass selbst reformfreundliche Medien ihn als „wahrscheinlich verfassungswidrig“ einstufen. Die derzeit 15 Verfassungsrichter (drei Posten sind momentan nicht besetzt) dürfen nur durch ein Zweidrittelvotum ihrer eigenen Kollegen abberufen werden. Auch im Parlament und offenbar selbst in der eigenen Partei stößt der Entwurf auf Skepsis. Die Partei „Europäische Solidarität“ des früheren Präsidenten Petro Poroschenko warnte, am Ende könne ein „steuerbares Gericht“ stehen, das Selenskyj zu Willen sei. Sie verwies dabei auf die Tatsache, dass laut Verfassung je ein Drittel der Verfassungsrichter vom Kongress der Richter der Ukraine, vom Staatspräsidenten und vom Parlament benannt werden.

          Im Parlament hat „Diener des Volkes“, die Partei Selenskyjs, derzeit die absolute Mehrheit der Sitze. Die „Europäische Solidarität“ hat bereits einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht und fordert, die fehlenden Verfassungsrichter zu ernennen und bei der Korruptionsbekämpfung den früheren Zustand wiederherzutellen. Dagegen sprach die prorussische Oppositionsplattform, deren Antrag am Anfang der Krise gestanden hatte, wenn Selenskyj jetzt gesetzeswidrig vorgehe, müsse ein Verfahren seiner Amtsenthebung auf die Tagesordnung.

          Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Olexander Tupyzkyj, hat vor einem „Verfassungsstreich“ des Präsidenten gewarnt. Er ist 2013 auf Vorschlag des durch die Revolution 2014 gestürzten Präsidenten Viktor Janukowitsch Verfassungsrichter geworden. Kurz nach dem umstrittenen Urteil widmete sich ein Beitrag der investigativen Fernsehsendung „Schemata“ seinem Vermögen. Darin wurde geschildert, Tupyzkyj habe 2018 – damals stellvertretender Vorsitzender des Verfassungsgerichts – ein Stück Land von 126 Quadratmetern bei Jalta auf der von Russland annektierten Krim erworben. Er habe schon vor der russischen Okkupation ein anliegendes Grundstück besessen und dort ein Haus gebaut, den neuen Erwerb aber nicht in seiner Vermögenserklärung angegeben. Darauf sagte Tupyzkyj zu seiner Rechtfertigung, er wisse nicht, wie das formell gehe: „Ich erkenne die Krim ja nicht als russisch an.“ Er hätte vielleicht „die NASK um Rat fragen“ sollen.

          Weitere Themen

          Topmeldungen

          Kevin McCarthy, Sprecher des Repräsentantenhauses, verkündet die Einigung im US-Schuldenstreit.

          Einigung im US-Schuldenstreit : Ein schmerzhafter Deal

          Demokraten wie Republikaner haben für die Einigung im Schuldenstreit Zugeständnisse gemacht. Das verdient Lob. Das Vertrauen in die amerikanische Demokratie dürfte der Streit dennoch beschädigt haben.
          Nordrhein-Westfalen, Solingen: An der Stelle, an das Haus der türkischen Familie Genc gestanden hatte, erinnert eine Gedenktafel an die Opfer des Brandanschlags.

          Solinger Mordanschlag : Sie wollen es nicht gewesen sein

          Kurz vor dem Jahrestag des rechtsextremen Mordanschlags auf die Familie Genc, bei dem drei Kinder und zwei Frauen verbrannten, äußern sich die Verurteilten erstmals öffentlich. Sie beteuern ihre Unschuld – und sehen sich als Justizopfer.

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.