Schweiz : Genug vom „Sterbetourismus“
- -Aktualisiert am
Schweizer Sterbehilfeorganisationen wollen kranken Menschen weiterhin einen würdevollen Tod ermöglichen Bild: dpa
Die Schweiz will per Gesetz die dort legale Sterbehilfe einschränken. Die Sterbehilfeorganisationen „Dignitas“ und „Exit“ sprechen von „Menschenquälerei“ und laufen Sturm gegen dieses Vorhaben. Mit einem Referendum wollen sie es verhindern.
Die Schweizer Sterbehilfeorganisationen „Dignitas“ und „Exit“ wollen ein Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe durch ein Referendum verhindern. Die Schweizer Regierung hatte dem Parlament zwei Vorschläge zur Sterbehilfe vorgelegt, mit der sie den „Sterbetourismus“ eindämmen will. Der eine Vorschlag sieht das Verbot organisierter Sterbehilfe vor, die andere Variante sieht ein Genehmigungsverfahren mit zahlreichen Einschränkungen vor.
Im Jahr 2007 schieden in der Schweiz rund 400 Menschen begleitet von einer Sterbehilfeorganisation aus dem Leben. Ein Drittel davon kam aus dem Ausland, vor allem aus Deutschland und Großbritannien. Organisationen wie Dignitas und Exit stehen daher schon seit längerem unter dem Vorwurf des „Sterbetourismus“. „Wir stellen eine Entwicklung fest, die Grenzen und Schranken nötig macht“, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf über die Gesetzentwürfe. Bislang ist in der Schweiz die Beihilfe zum Suizid, anders als in den meisten europäischen Ländern, straffrei. Allerdings dürfen damit keine eigennützigen Motive wie die Erzielung von Gewinn verbunden sein. In Deutschland wird dagegen jemand strafrechtlich belangt, der bei einem Suizid nicht einschreitet. Die neue Bundesregierung will darüber hinaus auch die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung bestrafen. Dies würde nicht zuletzt „Dignitas“ treffen, die in Deutschland mit Hilfe eines pensionierten Mediziners einen Präzedenzfall zugunsten der organisierten Sterbehilfe herbeiführen will. Dagegen will nun auch Baden-Württemberg im Bundesrat vorgehen.
„Der Suizid muss Ultima Ratio sein“
Das Genehmigungsverfahren, das der Schweizer Gesetzentwurf regelt, sieht vor, dass Sterbehilfeorganisationen mit den Sterbewilligen zunächst Alternativen ausloten müssen. „Der Suizid muss Ultima Ratio sein“, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Das zum Tod führende Medikament muss ärztlich verschrieben sein. Außerdem müssen zwei unabhängige ärztliche Gutachten erstellt werden. Das erste muss bescheinigen, dass die untersuchte Person freiwillig aus dem Leben scheiden will und urteilsfähig ist. Dabei hat der Todeswunsch über einen „längeren Zeitraum“ zu bestehen. Das zweite Gutachten muss bestätigen, dass der natürliche Tod unmittelbar - nach Ansicht von Frau Widmer-Schlumpf in wenigen Monaten - bevorsteht.
Sterbehilfe : Suizid in TV-Doku stößt auf Kritik
Auch sollen Sterbehilfeorganisationen dazu verpflichtet werden, ihre Tätigkeit genau zu dokumentieren. Mit Stichproben will der Staat künftig kontrollieren, dass die Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Beihilfe zur Selbsttötung darf nicht mit einer Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Sterbehelfer sollen nur die ihnen entstehenden Kosten abrechnen dürfen. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen zur organisierten Sterbehilfe sollen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen möglich sein.
„Dignitas“ und „Exit“ haben gegen die Gesetzentwürfe, die zunächst vier Monate in Anhörungen gehen, heftig protestiert. Sie sprachen von einer „Beschneidung des Selbstbestimmungsrechts“ und von „Menschenquälerei“. Die Sterbehilfeorganisationen kritisieren, dass es diese Regelungen unmöglich machen würden, chronisch oder psychisch Kranke in den Tod zu begleiten. Bei „Exit“ zum Beispiel sollen alte Menschen mit chronischen Krankheiten rund ein Drittel der Sterbewilligen ausmachen.