Rechtsstaatlichkeit in der EU : Eingeknickt vor Viktor Orbán?
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Geht die deutsche Ratspräsidentschaft mit ihrer Position zur Rechtsstaatsklausel im EU-Haushalt zu weit auf Politiker wie Viktor Orbán zu, wie Kritiker bemängeln? Bild: Reuters
Im Streit um die geplante Bestrafung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU schlägt die deutsche Ratspräsidentschaft einen Kompromiss vor – und sorgt damit für enttäuschte Reaktionen.
Kaum ein Text ist in den vergangenen Wochen so in Brüssel erwartet worden wie der konkrete Vorschlag für die Verknüpfung des EU-Haushalts mit Bedingungen für die Rechtsstaatlichkeit. Jetzt hat die deutsche Ratspräsidentschaft ihren Textentwurf vorgelegt. Von einer Einigung hängt viel ab: Erst wenn alle Staaten und das Europäische Parlament zustimmen, können die nächsten Schritte folgen, um die gut 1,8 Billionen Euro für den Wiederaufbau und den Haushalt der nächsten Jahre freizugeben. Die ersten Reaktionen am Montag lassen vermuten, dass die Suche nach einem Kompromiss nicht einfacher geworden ist. Schweden, Finnland und die Niederlande meldeten sogleich Zweifel an. Auch Abgeordnete, die mit dem Thema befasst sind, zeigten sich enttäuscht.
„Mit seiner Position zur Rechtsstaatsklausel im EU-Haushalt geht der Rat einen Schritt auf Orbán zu, statt auf das Europäische Parlament“, sagte Katarina Barley von der SPD. Um bei den Haushaltsverhandlungen mit dem Parlament weiter zu kommen, müsse „der Rat nachbessern und sich auf eine effektive Bindung von EU-Geldern an Grundwerte einlassen“. Noch drastischer äußerte sich Daniel Freund von den Grünen: „Mit diesem Vorschlag fährt die Ratspräsidentschaft den Rechtsstaatsmechanismus vollends gegen die Wand.“ Berlin habe sich von „Viktor Orbán und Co. erpressen lassen und ist vor den Forderungen aus Budapest eingeknickt“. Im August hatten die Vorsitzenden der vier proeuropäischen Fraktionen einen anspruchsvollen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus zur Bedingung für die Zustimmung zu Haushalt und Wiederaufbau gemacht. Sie schrieben sogar gemeinsam an die Bundeskanzlerin.
Der Vorschlag der Ratspräsidentschaft sieht finanzielle Sanktionen nur vor, wenn ein Mitgliedsland Rechtsstaatsprinzipien bricht und sich das „in hinreichend direkter Weise“ auf die wirtschaftliche Haushaltsführung und die finanziellen Interessen der Union auswirkt. Konkret werden Korruption und Betrug genannt. Damit verglichen war ein Vorschlag der EU-Kommission von 2018, der im Parlament mit großer Mehrheit angenommen wurde, viel weiter gefasst. Sanktionen konnten schon verhängt werden, wenn ein „genereller Mangel“ bei der Rechtsstaatlichkeit Haushaltsführung und Interessen „zu beeinträchtigen droht“.
Ein Artikel-7-Verfahren, wie es gegen Ungarn und Polen läuft, weil sie die richterliche Unabhängigkeit beschränken, hätte nahezu automatisch diese Hürde genommen – das wäre ein neuer Hebel gewesen. Zumal der betroffene Staat eine qualifizierte Mehrheit von Unterstützern aufbieten sollte, um die Kürzung der Mittel abzuwenden. Nach dem deutschen Entwurf ist es umgekehrt: Strafen können erst verhängt werden, wenn die qualifizierte Mehrheit der Staaten zustimmt. In der Praxis ist das ein großer Unterschied. Zudem dürfen Staaten, die sich unfair behandelt fühlen, den Europäischen Rat anrufen. Die Staats- und Regierungschefs sollen sich dann binnen drei Monaten mit dem Fall befassen. Sie können aber kein Veto einlegen – dieser Forderung Ungarns und Polens hat Berlin nicht nachgegeben.