Darf die EU Migranten zurückweisen?
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Polnischer Soldat an der Grenze zu Belarus Bild: dpa
Der Fall Belarus führt zu einer neuen Debatte über den Umgang mit Migranten an den Außengrenzen Europas. Besonders beim Thema der Pushbacks stellt sich die Frage: Wie weit darf die EU gehen?
Der Europäische Rat wird Versuche von Drittländern, Migranten für politische Zwecke zu instrumentalisieren, keinesfalls hinnehmen.“ So haben es die Staats- und Regierungschefs nach ihrem jüngsten Treffen in Brüssel verkündet. Sie ersuchten die EU-Kommission, „alle erforderlichen Änderungen am Rechtsrahmen der EU sowie konkrete Maßnahmen mit einer angemessenen finanziellen Unterstützung vorzuschlagen, um eine sofortige und angebrachte Reaktion im Einklang mit EU-Recht und internationalen Verpflichtungen der EU, einschließlich der Grundrechte, sicherzustellen“.
Fünf Stunden Debatte waren dem vorausgegangen – und das war erst der Anfang. Denn der Auftrag ist brisant. Es geht nicht bloß darum, ob Zäune oder Mauern an der Grenze zu Belarus aus der Gemeinschaftskasse bezahlt werden sollen. Es geht auch und vor allem darum, ob die EU Zurückweisungen von Migranten, sogenannte Pushbacks, zulässt, wenn ihnen „Push-ins“ vorausgehen.
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