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Polnisches Parlament : Ein weiterer Schritt zur Freigabe der EU-Gelder

Wird der polnische Präsident Andrzej Duda die neuen Gesetze unterzeichnen? Bild: EPA

Um zu erreichen, dass Polen EU-Gelder in Milliardenhöhe ausgezahlt bekommt, hat der Sejm zwei neue Gesetze auf den Weg gebraucht. Reicht das, um die EU-Kommission zu überzeugen?

          1 Min.

          Polen ist der Freigabe von EU-Geldern in Milliardenhöhe einen großen Schritt nähergekommen: Der Sejm, das Abgeordnetenhaus, hat am Mittwochabend zwei dafür wichtige Gesetzentwürfe behandelt, welche die EU als „Meilensteine“ für die Freigabe der Mittel für Polen aus dem Corona-Wiederaufbaufonds ansieht.

          Gerhard Gnauck
          Politischer Korrespondent für Polen, die Ukraine, Estland, Lettland und Litauen mit Sitz in Warschau.

          Der erste betrifft die von der EU geforderte Justizreform. Demnach sollen künftig Disziplinarfälle von Richtern, vor allem des Obersten Gerichtshofs, nicht mehr an diesem selbst verhandelt, sondern an das Oberste Verwaltungsgericht ausgelagert werden. Damit soll die befürchtete Maßregelung von regierungskritischen Richtern verhindert werden.

          EU-Justizkommissar Didier Reynders reagierte auf Twitter zurückhaltend: „Ich nehme die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Kenntnis. Wir werden jetzt weiterhin die nächsten Schritte im Prozess der Gesetzgebung beobachten.“

          Bleibt die Unabhängigkeit der Richter gewährleistet?

          Jetzt müsste Staatspräsident Andrzej Duda binnen 21 Tagen den Entwurf unterzeichnen oder sein Veto einlegen. Enge Mitarbeiter Dudas hatten in den vergangenen Wochen erhebliche Bedenken gegen den Entwurf geäußert.

          Staatssekretärin Małgorzata Paprocka sagte etwa, „fundamental“ sei für Duda die umstrittene Frage, ob die Unabhängigkeit der in den vergangenen Jahren berufenen Richter von anderen Richtern in Frage gestellt und damit die Justiz blockiert werden könne. Duda habe „in den letzten Jahren etwa 3000 Richter und Assessoren berufen“, die die Sicherheit haben müssten, ihre Arbeit „ungestört ausüben“ zu können.

          Der zweite Entwurf betrifft die von der EU geforderte Lockerung der Vorschriften für Windpark-Projekte. Die bestehenden Vorschriften zufolge muss ein Windrad in der Regel mindestens 1000 Meter von Wohngebäuden entfernt sein, was den Bau der Anlagen stark erschwert. Die Regierung hatte vorgeschlagen, den Mindestabstand auf 500 Meter zu verringern.

          Das Parlament verschärfte das Vorhaben und verabschiedete nun einen Kompromissentwurf, in dem ein Mindestabstand von 700 Metern vorgesehen ist. Das würde nach Ansicht von Investoren viele geplante Projekte verhindern.

          19 Abgeordnete um Justizminister Zbigniew Ziobro, also der rechte Flügel innerhalb des Regierungslagers, stimmten gegen den Entwurf. Die liberalen Oppositionsparteien retteten den Entwurf, indem sie sich der Stimme enthielten. Jetzt muss sich der Senat mit dem Entwurf befassen, wo die Opposition eine knappe Mehrheit hat.

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