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Polen : Zehntausende demonstrieren gegen geplantes Abtreibungsgesetz

  • Aktualisiert am

Warschau: Menschen demonstrieren in der Innenstadt gegen eine Verschärfung des Abtreibungsrechts in Polen. Bild: dpa

Abermals gehen in Polen Tausende gegen das geplante Schwangerschaftsabbruchgesetz auf die Straße. Präsident Andrzej Duda will die Situation mit einem neuen Gesetzentwurf entspannen.

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          In Warschau sind abermals zehntausende Frauen und Männer auf die Straße gegangen, um gegen die von Polens nationalkonservativer Regierung geplante Verschärfung des Abtreibungsrechts zu protestieren. Wie das Rathaus der polnischen Hauptstadt mitteilte, zogen die Protest-Teilnehmer am Freitag ungeachtet eines Corona-bedingten Versammlungsverbots mit Regenbogenflaggen und Protestplakaten ins Stadtzentrum. Auch in Krakau, Breslau und weiteren Städten waren Proteste angekündigt.

          „Wir sind bereit, bis zum Schluss zu kämpfen“, sagte die Ko-Gründerin der Frauenstreik-Bewegung, Marta Lempart, in Warschau. Viele Protest-Teilnehmerinnen hielten Plakate in die Höhe mit Aufschriften wie: „Wir haben genug!“ oder „Mein Körper, meine Entscheidung“. Manche zündeten bengalische Feuer. Auch gegen die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) gerichtete Parolen waren zu hören. Am Rondo Dmowskiego im Zentrum von Warschau ging zur Hauptverkehrszeit gar nichts mehr. Dicht gedrängt standen die Demonstranten auf dem riesigen Verkehrskreisel, mehrere große Straßen musste die Polizei absperren, die von zwei Vorfällen, bei denen mehrere Menschen festgenommen worden seien, sprach. Den Organisatoren der Proteste droht eine mögliche Strafverfolgung wegen des Verstoßes gegen Corona-Auflagen. Wegen der Pandemie sind derzeit Versammlungen mit mehr als fünf Teilnehmern verboten.

          Dennoch halten die Proteste bereits seit eineinhalb Wochen an. Auslöser war ein umstrittenes Urteil des obersten polnischen Gerichts, das der PiS-Regierung grünes Licht für eine Verschärfung des Abtreibungsrechts gibt. Ein bestehendes Gesetz, das Abtreibungen von schwer fehlgebildeten Föten erlaubt, erklärten die Richter als verfassungswidrig.

          „Wir sind gezwungen, trotz der Pandemie auf die Straße zu gehen und unsere Rechte hinauszuschreien“, sagt Anita Winiarz. Die Mutter von zwei Kindern ist aus dem schlesischen Tychy angereist. „Über eine Schwangerschaft sollte jede Frau selbst entscheiden, nicht ein kleiner Mann mit Katze“, sagt sie in Anspielung auf Jaroslaw Kaczynski, den Katzenfan und mächtigen Chef der nationalkonservativen Regierungspartei PiS. Für die junge Demonstrantin Justyna Piotrkowska steht fest: „Für mich ist eine Abtreibung nichts Schlimmes.“ Wenn jemand kein Kind haben wolle, sei dies die bessere Lösung, als das Kind später ins Waisenheim zu geben, findet sie.

          In der kommunistischen Zeit waren die Hürden für einen Schwangerschaftsabbruch niedrig – wie in den meisten Ostblock-Ländern. Nach der Wende drangen die katholische Kirche und konservative Eliten auf ein totales Abtreibungsverbot. Nun hat Polen eine der restriktivsten Abtreibungsgesetzgebungen in Europa. Frauen dürfen Schwangerschaften nur abbrechen, wenn diese Folge von Inzest oder Vergewaltigung sind, ihr Leben in Gefahr ist oder der Fötus schwere Fehlbildungen aufweist. Ein Verbot von Abtreibungen in letzterem Fall käme nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen einem vollständigen Abtreibungsverbot gleich.

          In Polen gibt es jährlich weniger als 2000 legal vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche. Frauenrechtsorganisationen schätzen jedoch, dass pro Jahr etwa 200.000 Polinnen illegal abtreiben oder dafür ins Ausland gehen. Frauenrechtlerinnen befürchten, dass diese Zahl noch steigt, sollte das Gesetz zum Verbot der Abtreibung schwer fehlgebildeter Föten tatsächlich in Kraft treten.

          Bemüht, die Lage zu beruhigen, kündigte Präsident Andrzej Duda am Freitag eine eigene Gesetzesinitiative an: Demnach soll ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt bleiben, wenn es laut medizinischer Diagnose wahrscheinlich ist, dass das Kind tot zur Welt komme oder wegen seiner Fehlbildungen kurz nach der Geburt sterben werde. Das würde eine Abtreibung zum Beispiel ausschließen, wenn die Diagnose auf eine Behinderung wie das Down Syndrom hinweist, da dieses nicht lebensbedrohlich ist.

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