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Polen : Spätaussiedler können Eigentum zurückfordern

Das Oberste Gericht in Polen hat ein Urteil zum Eigentum von Spätaussiedlern gefällt: Deutschstämmige, die nach dem Krieg in Polen Immobilien geerbt und sie bei der Aussiedlung verloren haben, können ihr Eigentum nun zurückfordern.

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          Deutsche Spätaussiedler aus Polen können bei der Ausreise verlorene Immobilien unter bestimmten Umständen zurückfordern. Dies geht aus einem Beschluss des polnischen Obersten Gerichts hervor, der vergangene Woche ergangen ist, aber erst jetzt bekannt geworden ist. Nach diesem Beschluss gilt die aus dem 1961 stammende Regelung, nach welcher deutsche Spätaussiedler ihr Eigentum bei der Ausreise aus Polen verlieren, nur für die unmittelbare Kriegsgeneration, also für Personen deutscher Abstammung, die nach 1945 polnische Staatsbürger wurden, und später dann als Aussiedler nach Deutschland kamen. Diese Personen können nach polnischem Recht ihr Eigentum weiter nicht zurückfordern.

          Konrad Schuller
          Politischer Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.

          Neu ist allerdings, dass nach dem Spruch des Obersten Gerichts diese Regelung nicht mehr für die Erben dieser Personen gilt. Deutschstämmige, die nach dem Krieg in Polen Immobilien geerbt haben, und diese dann bei der Aussiedlung verloren, haben nun das Recht, ihr Eigentum zurückzubekommen. Schon in den vergangenen Jahren hatten polnische Gerichte in Einzelfällen in diesem Sinne entschieden, doch war die Rechtsprechung war uneinheitlich.

          Das Oberste Gericht fasste seinen Beschluss auf Initiative seines Präsidenten. „Das Problem betrifft Erben, die in Polen Immobilien geerbt haben, und dann zwischen 1956 und 1984 ausgewandert sind“, heißt es in einem Schreiben des Gerichtspräsidenten. Das Gericht entschied, die Bestimmungen von 1961 über den Eigentumsverlust eng auszulegen, so dass die Erbengeneration die Rückerstattung des verlorenen Gutes fordern kann.

          Die Entscheidung bestätigt ein Urteil, durch das die deutsche Spätaussiedlerin Agnes Trawny im vergangenen Jahr ihr Eigentum zurückerhalten hat. Frau Trawny hatte ein Haus im masurischen Narten (Narty) 1970 geerbt. Bei ihrer Aussiedlung im Jahr 1977 verlor sie ihre Eigentumsrechte. Ihr Fall erregte Aufsehen, weil sie im Jahr 2011 vor Gericht durchsetzen konnten, dass die polnischen Bewohner des Hauses, die sich bis dahin als Eigentümer betrachtet hatten, die Immobilie verlassen mussten.

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