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Kommentar : Auf abschüssiger Bahn

Mit ihrer Justizreform untergräbt die Regierung die Gewaltenteilung in Polen. Doch gerade in Zeiten von Hetze und Fremdenfeindlichkeit ist die Herrschaft des Rechts wichtig.

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          Was hält Europa zusammen? Was ist das Fundament der EU? Auch wenn in Sonntagsreden davon eher wenig die Rede ist: Ein tragender Pfeiler des Staatenverbunds ist das gemeinsame Vertrauen in die Herrschaft des Rechts. Der „gemeinsame Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ ist, zugegeben, oft mehr Anspruch als Wirklichkeit. Er bedeutet auch keineswegs, dass alle Staaten der Union exakt den gleichen Regeln folgen müssten; tatsächlich unterscheiden sich die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten immer noch erheblich voneinander. Aber Europarecht, also das gemeinsam beschlossene Regelwerk, muss befolgt werden, grundlegende rechtsstaatliche Standards sind nicht verhandelbar. Insbesondere die Unabhängigkeit der Justiz muss gewährleistet sein. Davon hängen auch Frieden und Freiheit nicht unwesentlich ab.

          Die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Staaten ist keine innere Angelegenheit. Denn ein Mitgliedstaat, der kein Rechtsstaat mehr ist, hat eigentlich keinen Platz mehr in der Union. Polen ist gewarnt. Die Venedig-Kommission des Europarats hatte im vergangenen Oktober festgestellt, „die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit und die Stellung des Verfassungsgerichts als oberster Schiedsrichter in Verfassungsfragen“ seien durch ein Gesetz der nationalkonservativen Parlamentsmehrheit gefährdet. Die von der Regierung kontrollierte Staatsanwaltschaft könne Prozesse scheitern lassen, und die Regierung nehme „ohne jede gesetzliche oder konstitutionelle Grundlage“ weiter für sich in Anspruch, Urteile zu kontrollieren. Die EU-Kommission hat ein Rechtsstaatsverfahren eingeleitet.

          Nur nach fachlicher Eignung ausgewählt und befördert

          Jetzt kommt es noch ärger: Die Regierung nutzt ihre Mehrheit, um die Selbstverwaltung der polnischen Justiz auszuhebeln. So wurden die Mitglieder des „Landesjustizrats“ bisher größtenteils von der berufsständischen Vereinigung der Richter bestimmt. Künftig wird die allein regierende PiS unter Kaczynski bestimmen, wer in Polen Richter wird. Die bisherigen Mitglieder verlieren binnen Monatsfrist ihre Posten, obwohl die Verfassung ihnen eigentlich eine vierjährige Amtszeit garantiert. Verfassungswidrig? Das Verfassungsgericht fällt als Kontrolleur wohl aus, seit die Regierungspartei aufgrund zweifelhafter Ernennungen sich auch hier die Mehrheit gesichert hat. Dass Richter des Obersten Gerichts nach Gutdünken entlassen werden können, macht die Sache nicht besser.

          Es ist offensichtlich, dass die Mehrheitspartei, in demokratischer Wahl an die Macht gelangt, versucht, diese Macht zu halten und auszubauen: Sie will auf alle Teile des Staates Einfluss nehmen. Es ist naiv anzunehmen, dass in anderen Ländern nicht versucht werde, politischen Einfluss auf die Justiz zu nehmen. Auch dort, wo die Justiz sich selbst verwaltet, steht nicht alles zum Besten. Die Richter werden auch hierzulande nicht von einem Algorithmus nur nach fachlicher Eignung ausgewählt und befördert. Spätestens von einer bestimmten Ebene an spielt die Politik herein. Das ist eine demokratische Rückkopplung, kann aber auch zu Missbrauch führen.

          Freibrief für eine Missachtung der europäischen Werte

          Entscheidend aus rechtsstaatlicher Sicht ist, dass die politische Einflussnahme in den Bahnen der Verfassung verläuft – und kontrolliert werden kann. Und selbst wenn ein Verfassungsgericht nicht unabdingbare Voraussetzung eines Rechtsstaats sein mag, so muss die Gewaltenteilung funktionieren. Eine große parlamentarische Mehrheit hat die Möglichkeit, die Verfassung zu ändern, aber sie hat nicht das Recht, sich die Justiz untertan zu machen. Das darf nicht Schule machen. Deshalb hatte die EU-Kommission ja das Verfahren gegen Polen wegen „systematischer Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit“ eingeleitet, das bis zum Entzug von Stimmrechten führen kann. Unter Rechtsstaatlichkeit versteht die EU ausdrücklich, dass nur „ein von der Exekutive unabhängiges Gericht“ den Bürgern ein faires Verfahren garantieren könne. Der Europäische Gerichtshof fordert eine „operative Gewaltenteilung, die eine unabhängige und effektive richterliche Kontrolle voraussetzt“.

          Polen : Tausende protestieren gegen Justizreformen

          Das alles ist keine innere Angelegenheit Polens, aber in gewisser Weise ist Polen überall. Denn es ist eine schlechte europäische Übung, sich nur dann auf Europa und seine Solidarität zu berufen, wenn man beides gerade braucht, und ansonsten die nationale Souveränität hochzuhalten. Dabei haben die EU-Staaten Macht abgegeben und sich selbst unter gegenseitige Aufsicht gestellt. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht, das sich um die Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa mit Recht große Sorgen macht, hat sich selbst einen letzten Vorbehalt genehmigt. Das kann aber nicht als Freibrief für eine Missachtung europäischer Werte verstanden werden.

          Gerade in Zeiten von Hetze und Fremdenfeindlichkeit ist die Herrschaft des Rechts wichtig. Sie muss dem absoluten Wahrheitsanspruch populistisch-nationalistischer Bewegungen entgegengesetzt werden. Deshalb muss die EU die Entwicklung in Polen weiter aufmerksam beobachten und beurteilen. Die übrigen Mitgliedstaaten müssen aber täglich das vorleben, was sie von Polen (und auch von Ungarn) im Umgang mit der Justiz sowie mit der Presse verlangen.

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

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