Polen : Die EU muss handeln
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Mit harter Hand: Jaroslaw Kaczynski verändert Polen in Rekordgeschwindigkeit - aber nicht zum Besten Bild: Reuters
Das Vorgehen der Nationalkonservativen in Polen lässt Schlimmes befürchten. Extrem eilig haben sie das Verfassungsgericht des Landes ausgeschaltet. Das zeugt von einer eklatanten Missachtung grundlegender demokratischer und rechtsstaatlicher Normen. Ein Kommentar.
Die Eile, mit der die Nationalkonservativen in Polen das Verfassungsgericht des Landes de facto ausgeschaltet haben, lässt Schlimmes befürchten. Nicht nur der Inhalt des Gesetzes, sondern auch die Art und Weise, mit der es durch das Parlament gepeitscht wurde, zeugen von einer eklatanten Missachtung grundlegender demokratischer und rechtsstaatlicher Normen. Dass sie die öffentlichen Medien unter ihre Kontrolle bringen will, hat die Regierung schon angekündigt, der flächendeckende Austausch von Führungskräften in allen Bereichen der Verwaltung nach politischen Kriterien steht bevor. Und was kommt dann?

Redakteur in der Politik.
Jaroslaw Kaczynskis „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) ist ohne Zweifel durch freie und demokratische Wahlen an die Macht gekommen. Und es versteht sich von selbst, dass sie das Recht hat, ihr Programm zu verwirklichen. Aber was sie derzeit tut, hat nichts mehr mit einem normalen demokratischen Machtwechsel zu tun. Von dem radikalen Umbau des Staates – genauer: seiner skrupellosen Aneignung durch eine Partei – war im Wahlkampf nicht die Rede.
Im Gegenteil: Kaczynski hat gezielt den Eindruck erweckt, solche Pläne seien Vergangenheit. Der Partei wurde ein gemäßigtes Gesicht verpasst, mit dem um Wähler der Mitte geworben wurde. Hätte PiS vor der Wahl angekündigt, was nun geschieht, hätte sie keine Mehrheit im Sejm bekommen. Man nennt das Wählertäuschung.
Es mag nicht von taktischer Klugheit zeugen, dass EU-Parlamentspräsident Martin Schulz gesagt hat, das Geschehen in Polen trage Züge eines Staatsstreichs. In der Sache aber ist es zutreffend. Mit der Annahme des Gesetzes über das Verfassungsgericht hat das Handeln der Warschauer Regierung weniger als zwei Monate nach ihrem Amtsantritt eine Qualität erreicht, bei der die EU nicht mehr einfach zuschauen kann. Es muss schnell geprüft werden, ob das Gesetz über das Verfassungsgericht mit dem Europarecht vereinbar ist – und es muss rechtzeitig deutlich gemacht werden, was weitere Verstöße gegen demokratische Prinzipien für die Stellung Polens in der EU bedeuten, bis hin zum Entzug des Stimmrechts. Diese Drohung ist ein schweres Geschütz, und es ist nicht wünschenswert, dass sie überhaupt ausgesprochen werden muss. Aber Nichthandeln kann noch schlimmere Folgen haben.