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Parlament in Spanien : Legalisierung der Sterbehilfe gebilligt

Demonstranten bei einem Protest gegen die Legalisierung der Sterbehilfe am 18. März in Madrid Bild: AFP

Das spanische Parlament hat mit einer deutlichen Mehrheit die Legalisierung der Sterbehilfe gebilligt. Die Hilfe sollen Patienten in Anspruch nehmen können, die unheilbar krank sind oder an schweren Behinderungen leiden.

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          Als viertes Land in der EU hat Spanien die Sterbehilfe legalisiert. Am Donnerstag verabschiedete das Parlament in Madrid in letzter Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf der regierenden Linkskoalition. 202 Abgeordnete votierten für das Gesetz, 141 dagegen, zwei enthielten sich. Nach Ansicht der Regierung bietet das neue Gesetz ein Höchstmaß an Garantien dafür, dass nur die Patienten Hilfe beim Sterben erhalten, die keinen anderen Weg für sich sehen.

          Hans-Christian Rößler
          Politischer Korrespondent für die Iberische Halbinsel und den Maghreb mit Sitz in Madrid.

          Bei der Prüfung geht Spanien weiter als andere Staaten. Voraussetzung ist, dass der Patient unheilbar krank ist oder an schweren Behinderungen leidet, die „die Person als unzumutbar erlebt“ und die „nicht durch andere Mittel gemildert werden“ können. Psychische Erkrankungen sind ausgeschlossen. Der Patient muss den Wunsch bei Bewusstsein zunächst zwei Mal innerhalb von zwei Wochen schriftlich seinem behandelnden Arzt mitteilen. Dieser zieht dann einen Facharzt hinzu. Anschließend muss eine von den Regionalregierungen gebildete Kontroll- und Evaluierungskommission zustimmen. In einem letzten Schritt muss der Patient seinen Wunsch noch einmal bestätigen. Die Kosten für die Sterbehilfe tragen die Krankenkassen.

          Mehr als 80 Prozent der Spanier sind für das Gesetz

          Laut Umfragen unterstützen mehr als 80 Prozent der Spanier seit Jahren die Legalisierung der Sterbehilfe, auch viele praktizierende Katholiken. Vergeblich hatten die katholischen Bischöfe Spaniens an die Abgeordneten appelliert, das Gesetz nicht zur Abstimmung zu bringen. Am Ende stimmten nur die konservative Volkspartei (PP) und die rechtpopulistische Vox-Partei dagegen, während die Regierung, die die Sozialisten und die Unidas Podemos-Partei bilden, zahlreiche kleinere Parteien für das Gesetz gewinnen konnte, über das in Spanien schon seit zwei Jahrzehnten debattiert wird.

          Im Nachbarland Portugal stoppte dagegen das Verfassungsgericht in dieser Woche ein Gesetz über die aktive Sterbehilfe, das das Parlament im Januar gebilligt hatte. Laut der Urteilsbegründung sind die Situationen, in denen Sterbehilfe erlaubt werden soll, in dem Gesetz nicht mit der nötigen Präzision beschrieben worden. Das Recht auf Leben bringe aber nicht die Verpflichtung mit sich, unter allen Umständen leben zu müssen. Das Parlament in Lissabon hat nun die Möglichkeit, den Gesetzestext zu überarbeiten und ihn dann ein weiteres Mal dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen.

          In Österreich hatte der Verfassungsgerichtshof das gesetzliche Verbot der Hilfeleistung zum Suizid Ende 2020 als verfassungswidrig erklärt. In Deutschland hob das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe auf. Kanada hat die Sterbehilfe ebenfalls schon legalisiert, während sie in Kolumbien ohne eine entsprechende Regelung nach einem Urteil des Verfassungsgerichts straffrei bleibt. In Neuseeland wird noch in diesem Jahr ein Gesetz dazu erwartet.

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