Wenn der Gastgeber belehrt wird
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Ein Hai taucht an die Wasseroberfläche. Dort schwimmt eine Robbe, die eine One-love-Binde trägt. Bild: Greser & Lenz
Die FIFA wurde im Streit über die One-Love-Binde bei der WM in Qatar heftig kritisiert. Doch handelte sie überhaupt rechtmäßig? Antworten lassen sich im Sport- und im Kartellrecht finden.
In Qatar werden homosexuelle Handlungen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft. In Deutschland wurde daher schon früh die Forderung laut, der Spielführer der deutschen Fußball-Nationalmannschaft, Manuel Neuer, solle bei den Spielen ein Zeichen setzen und eine Kapitänsbinde in Regenbogenfarben tragen. Letztlich einigten sich die Kapitäne der Nationalmannschaften von Deutschland und sechs weiteren europäischen WM-Teilnehmern, eine neu entworfene „One Love“-Binde zu tragen.
Kurz vor Beginn der Weltmeisterschaft drohte der Welt-Fußballverband FIFA allerdings mit sportlichen Sanktionen für das Tragen der „One Love“-Binde, wobei man laut des Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Bernd Neuendorf, „keine konkreten Hinweise“ darüber erhielt, wie die Sanktionen genau aussehen könnten. Um den Streit nicht auf dem Rücken der Spieler auszutragen und den eigenen Erfolg bei den Spielen nicht zu gefährden, verzichtete man auf die „One Love“-Binde.
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