Von Februar an : Österreich führt Impfpflicht ab 14 Jahre ein
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Der österreichische Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am 9. Dezember in Wien Bild: dpa
Die Regierung und Teile der Opposition haben sich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf geeinigt. Verweigerern drohen hohe Strafen. Die Regierung warb um Verständnis für die weit in die persönlichen Freiheitsrechte eingreifende Maßnahme.
Österreich führt als erstes Land Europas eine allgemeine Impfpflicht gegen die Corona-Pandemie ein. Dazu haben sich die Regierung und zwei der drei Oppositionsparteien, die Sozialdemokraten und die liberalen Neos, auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Die Impfpflicht soll ab 1. Februar nächsten Jahres für alle in Österreich lebenden Menschen gelten, die älter als 14 Jahre sind, teilte die Regierung am Donnerstag in Wien mit. Verweigerern drohen bis zu 3600 Euro Strafe. Die Impfpflicht bestünde demnach für etwa 7,7 Millionen Bürger. Derzeit seien nur 6,4 der knapp 9 Millionen Einwohner Österreichs geimpft. Das Gesetz soll zwei Jahre gültig bleiben. Man wolle auf weitere Wellen der Pandemie vorbereitet sein, sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).
Ausgenommen von der Pflicht sind Schwangere, denen aber eine Impfung gegen das Virus dringend angeraten wird. Wer aus gesundheitlichen Gründen wie zum Beispiel einer Unverträglichkeit nicht geimpft werden kann, muss das durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. Für solche Befreiungsatteste hat das Gesundheitsministerium den Ärzten eine Handreichung erarbeitet. Bescheinigungen ausstellen können Hausärzte, Internisten, Gynäkologen, Kinder- und Amtsärzte sowie Psychiater. Bei Missbrauch drohen auch den Ärzten Strafen. Die Erfahrungen mit Attesten für „Maskenverweigerer“ sind noch gut in Erinnerung,
Eine Befreiung von der Impfpflicht muss im elektronischen zentralen Impfregister erfasst werden. Dessen Daten sollen dann erstmals am 15. März und dann vierteljährlich mit dem Melderegister abgeglichen werden. Ungeimpfte werden bereits vorher einmal angeschrieben und zur Impfung ermahnt – ein erstes Schreiben mit einem konkreten Impftermin solle noch vor Weihnachten kommen, sagte Mückstein.
Mit „tätiger Reue herausimpfen“
Wer die Impfung verweigert, kann dem Entwurf zufolge mit bis zu 600 Euro bestraft werden – und zwar für jede der drei aktuell notwendigen Impfungen sowie für alle weiteren „Stiche“, die in Zukunft nötig sein könnten. Allerdings könne man sich aus der Strafe mit „tätiger Reue herausimpfen“, sagte die Verfassungsministerin Karoline Edstadler (ÖVP).
Sie warb um Verständnis für die weit in die persönlichen Freiheitsrechte eingreifende staatliche Vorgabe. Doch zeigten Entscheidung auch höchste europäischer Gerichte, dass dies zum Schutz der öffentlichen Gesundheit statthaft sei, solange das Mittel, hier die Impfung, wirksam und der Eingriff verhältnismäßig sei. Dies sei hier alles gegeben.
Mückstein erinnerte daran, dass er selbst vor einiger Zeit noch gegen die Impfpflicht gewesen sei. Doch habe sich die Lage und seine Einstellung dazu geändert: „Wir brauchen eine allgemeine Impfpflicht.“ Angesichts immer neuer Mutationen werde man keine Versprechungen zum weiteren Verlauf der Pandemie und Verfahren zu ihrer Eindämmung mehr machen.
Kein Fraktionszwang
Edstadler sagte, die SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner habe ihr zugesagt, dass die Sozialdemokraten den Entwurf mittrügen. Rendi-Wagner nahm allerdings nicht an der Vorstellung teilt. Die Chefin der Neos, Beate Meinl-Reisinger erklärte ihre Unterstützung, sagte aber auch, dass sie für die Abstimmung den Fraktionszwang aufheben werde. Mit Blick auf die rechtsradikale FPÖ, die die Impfpflicht strikt ablehnt und mit allerlei pseudowissenschaftlichen Vorschlägen zur Bekämpfung der Pandemie Schlagzeilen macht, sagte Meinl-Reisinger, Freiheit zeige sich auch in der Wahrnehmung von Verantwortung und Mitgefühl gegenüber anderen.
Zur Bekämpfung des Virus hatte Österreich bereits einen dreiwöchigen Lockdown ausgerufen, der ab diesem Wochenende ausläuft. Manche Bundesländer lassen aber Hotels und Gaststätten bis zum 17. oder gar 20. Dezember, wie etwa in Wien, geschlossen. Für den Besuch von Läden oder Friseursalons ist ein 2-G-Nachweis und eine FFP2-Maskenpflicht Bedingung. Nur Supermärkte sind von der 2-G-Regel ausgenommen.