Saudi-Arabien : Schwester von inhaftiertem Blogger Badawi festgenommen
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Die Ehefrau von Raif Badawi, Ensaf Haidar, nimmt den Sacharow-Preis des Europaparlaments entgegen. Bild: Reuters
Die Aktivistin Samar Badawi soll einem Bericht zufolge am Mittwoch vor dem Staatsanwalt erscheinen. Amnesty International spricht von einem alarmierenden Rückschlag für die Menschenrechte in Saudi-Arabien.
Die Schwester des inhaftierten saudischen Bloggers Raif Badawi ist nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International in Saudi-Arabien festgenommen wurden. Wie Amnesty am Dienstag unter Berufung auf saudische Aktivisten berichtete, wurde die Menschenrechtlerin Samar Badawi zunächst in Polizeigewahrsam genommen und später in ein Gefängnis gebracht. Sie soll am Mittwoch vor dem Staatsanwalt erscheinen. Bei ihrer Festnahme sei ihre zwei Jahre alte Tochter bei ihr gewesen.
Es wird vermutet, dass ihre Festnahme auch wegen ihrer angeblichen Rolle bei der Organisation des Twitter-Accounts erfolgte, der sich für die Freilassung ihres ehemaligen Ehemannes einsetzt, heißt es in der Amnesty-Mitteilung. Der Menschenrechtler Walid Abu al-Chair war im Sommer 2014 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.
Amnesty spricht von „gnadenloser Einschüchterungskampagne“
Philip Luther von Amnesty International erklärte, die Festnahme sei „ein neuer alarmierender Rückschlag für die Menschenrechte in Saudi-Arabien und zeigt die extreme Entschlossenheit der Regierung, ihre gnadenlose Einschüchterungskampagne gegen die Verteidiger der Menschenrechte fortzuführen, um sie zum Schweigen zu zwingen“. Samar Badawi müsse sofort wieder freigelassen werden. Sie unterlag seit Dezember 2014 bereits einem Ausreiseverbot.
Der im Dezember mit dem Sacharow-Preis des Europaparlaments ausgezeichnete Blogger und Menschenrechtsaktivist Raif Badawi wurde 2014 zu zehn Jahren Haft und 1000 Stockhieben verurteilt. Er soll angeblich den Islam beleidigt haben. Die ersten 50 Stockhiebe hat er bereits erhalten, die weiteren Hiebe wurden vorläufig ausgesetzt, offiziell aus Gesundheitsgründen.