Nordirak : Deutsche Waffen auf dem Schwarzmarkt
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Manche Peschmerga-Kämpfer machen deutsche Waffenhilfe wohl zu Geld. (Archivbild aus dem Jahr 2015) Bild: dpa
Offenbar verkaufen manche Peschmerga im Nordirak Bundeswehr-Waffen illegal weiter. Ein Grund dafür ist die angespannte wirtschaftliche Lage im Land.
In nordirakischen Städten werden offenbar Sturmgewehre und Pistolen aus Bundeswehrbeständen von kurdischen Peschmerga-Kämpfern weiterverkauft. Das ergaben Recherchen von NDR und WDR. Reporter haben mehrere Sturmgewehre des Typs G3 und eine Pistole des Typs P1 mit der eingravierten Abkürzung „Bw“ für Bundeswehr gefunden.
Die Waffen stammten offenbar aus jenen Beständen, welche die Bundesregierung an die kurdische Autonomieregierung im Nordirak geliefert habe. Sie sollen eigentlich im Kampf gegen die Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) eingesetzt werden. Bereits im vergangenen Jahr räumte die Bundeswehr ein, dass ihr nicht bekannt ist, an welche Einheiten die deutschen Waffen ausgehändigt werden. Eine genaue Kontrolle, wohin die Waffen geliefert werden und was anschließend mit ihnen passiert, scheint für die Bundesregierung nicht möglich zu sein.
Den Recherchen der Sender zufolge verkauften Peschmerga-Kämpfer ihre Dienstwaffen, weil sie wegen der angespannten wirtschaftlichen Lage im Land seit Monaten keinen Sold erhalten hätten. Der Gouverneur der Provinz von Kirkuk, Nadschmeddin Karim, sagte den Sendern, die kurdische Regierung sei mangels finanzieller Mittel nicht in der Lage, Staatsbedienstete - darunter auch die Peschmerga-Kämpfer - regelmäßig zu bezahlen.
Angesichts der Recherchen fordert der Waffenexperte und Bundestagsabgeordnete der Linkspartei Jan van Aken Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen auf, weitere Waffenlieferungen sofort zu stoppen und den Sachverhalt aufzuklären.
Auf Anfrage der beiden Sender NDR und WDR erklärte das Bundesverteidigungsministerium, die Regierung der Region Kurdistan-Irak stehe in der Verantwortung. Sie habe sich zu einer „korrekten Nachweisführung der übergebenen Waffen verpflichtet", sowie dazu, das gelieferte Material im Einklang mit dem Völkerrecht einzusetzen. Eine Nachverfolgung einzelner Waffen durch deutsche Kräfte sei weder beabsichtigt noch möglich. Außerdem könne der Verkauf einzelner Waffen auch weiterhin nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen werden.