
Meldepflicht von Missbrauch : Worte und Taten des Papstes
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Die Erwartungen an ihn wurden enttäuscht: Papst Franziskus Bild: dpa
Trotz der vom Papst veranlassten Meldepflicht von Missbrauchsfällen verweigert sich die Kirche weiterhin jeglicher Kontrolle von außen. An der „(Un)Kultur der Straflosigkeit“ wird sich wohl so bald nichts ändern.
Seit gut sechs Jahren steht Jorge Mario Bergoglio als Papst Franziskus an der Spitze der weltgrößten Glaubensgemeinschaft. Als der Argentinier nach dem bis heute rätselhaften Rücktritt von Benedikt XVI. gewählt wurde, verbanden sich mit dem Mann „vom Ende der Welt“ viele, wenn nicht überschießende Erwartungen – Erwartungen, die er selbst genährt und die in der Hoffnung auf eine durchgreifende Reform der vatikanischen Kurie begierig aufgesogen worden waren.
Längst ist die anfängliche Hochstimmung in Ernüchterung, wenn nicht Enttäuschung umgeschlagen. Denn mit guten (oder bösen) Worten alleine lässt sich einer Kirche nicht beikommen, deren äußere wie innere Verfassung sich in einer Krise sondergleichen befindet. Eine durchgreifende Kurienreform wie auch substantielle Veränderungen des Kirchenrechts im Geist von Synodalität und Subsidiarität – Fehlanzeige. Mehr noch. Der persönliche Umgang des Papstes mit sexueller Gewalt im Raum der Kirche war immer voller Zweideutigkeiten. Empathie gegenüber Opfern ging mit Barmherzigkeit gegenüber Tätern einher, grenzenloses Vertrauen in Vertuscher im Kardinalsrang mit scharfen Zensuren und grotesken Vergleichen (Missbrauch gleich Menschenopfer?).
So sind die neuen Bestimmungen im Kirchenrecht über das Verhalten angesichts sexueller Gewalt de jure sicher ein Meilenstein. Zahlreiche Lücken in der Gesetzgebung sind geschlossen, vor allem diejenigen, durch die sich Bischöfe und Ordensobere aus der Verantwortung stehlen konnten. Doch schon bisher fehlte es auf allen Ebenen weniger an Normen und Leitlinien als daran, dass diese nicht beachtet wurden und dass im Fall des Falles nicht mit einschneidenden Sanktionen zu rechnen war. Dass sich an dieser „(Un)Kultur der Straflosigkeit“ bald etwas ändern wird, ist nicht zu erwarten.
Auch die neuen Bestimmungen atmen den Geist eines hierarchischen Systems, das sich jeglicher Kontrolle von außen verweigert und elementaren Anforderungen an Rechtsstaatlichkeit und eine funktionsfähige Justiz hohnspricht. Doch warum auf Rom und den Papst zeigen? Auch in Deutschland wollen die Bischöfe von ihrer Macht nicht lassen. Unabhängige Instanzen, etwa eine Wahrheits- und Versöhnungskommission oder eine Verwaltungsgerichtsbarkeit, scheuen sie wie der Teufel das Weihwasser. Sie werden wissen, warum.