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Macron verteidigt Islamkritik : „Wir haben das Recht auf Gotteslästerung“

  • Aktualisiert am

Emmanuel Macron am Dienstag in Paris Bild: EPA

Eine französische Schülerin hat nach heftiger Kritik am Islam Morddrohungen erhalten. Präsident Macron fordert nun den Schutz der Jugendlichen. Religionen dürfen kritisiert werden, sagt er.

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          Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat die 16 Jahre alte Schülerin Mila in Schutz genommen, die nach heftiger Kritik am Islam Morddrohungen erhielt. „Die Gesetzeslage ist klar: Wir haben das Recht auf Gotteslästerung“, sagte Macron der Zeitung „Le Dauphiné Libéré“ aus Grenoble. Es umfasse auch die Freiheit, „Religionen zu kritisieren und zu karikieren“, fügte der Staatschef hinzu.

          Die Gymnasiastin Mila hatte ein mit Kraftworten gespicktes Video über den Islam im Internetdienst Instagram veröffentlicht, das sich rasend schnell verbreitete. Mila erläuterte in der Tageszeitung Libération, alles habe mit einem „Live“-Posting auf Instagram begonnen, bei dem sie sich mit einer lesbischen Bekannten über die Schönheit arabischer Frauen austauschte. Ein muslimischer Mann soll sich eingemischt haben und sie als „dreckige Lesben“ beschimpft haben. Deshalb habe sie ihr Video aufgenommen, mit dem sie ihre Meinung über die Religionen allgemein und insbesondere den Islam äußerte. „Ich sage, was ich denke. Ich bin keine Rassistin. Ich habe das Recht zu sagen, was ich denke, ich bereue das nicht“, sagte Mila. Daraufhin wurden ihr im Internet Mord und Vergewaltigung angedroht. Sie konnte wochenlang nicht zur Schule gehen und stand zeitweise unter Polizeischutz.

          „Mila ist eine Jugendliche“, sagte Macron dazu. „Wir schulden ihr Schutz an der Schule, in ihrem Alltag und bei Reisen.“ Er betonte, Minderjährige müssten besser gegen „neue Formen des Hasses und des Mobbings im Internet geschützt werden“.

          Die Schülerin aus dem Département Isère im Osten des Landes beruft sich ebenfalls auf das „Recht zur Gotteslästerung“, bat aber für die „Vulgarität“ ihrer Äußerungen um Entschuldigung. In Frankreich wurde nach der Revolution von 1789 das Delikt der „Blasphemie“ abgeschafft. Aufrufe zum Hass gegen Einzelne oder eine Gruppe sind dagegen verboten.

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