Putin zur Verantwortung ziehen – aber wie?
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Wladimir Putin am 30. November in Moskau Bild: EPA
Die EU-Kommission schlägt den Mitgliedstaaten Optionen vor, um die Verbrechen in der Ukraine zu sühnen, einschließlich des Angriffskriegs. Es ist ein weiter Weg, der internationaler Legitimität bedarf.
Vollmundig verkündete Ursula von der Leyen am Mittwoch eine Abrechnung mit Russland – und zwar gleich doppelt. „Erstens muss Russland für seine schrecklichen Verbrechen bezahlen, das Verbrechen des Angriffskriegs gegen einen souveränen Staat eingeschlossen“, teilte die EU-Kommissionspräsidentin in einer Videobotschaft mit. „Zweitens muss Russland auch finanziell für die Verwüstung bezahlen, die es verursacht hat.“ Das waren Botschaften, auf welche die Ukraine und ihre Unterstützer seit langem gewartet haben. Allerdings ist die Sache weitaus komplizierter, wie zwei Papiere zeigen, die die Kommission am selben Tag den Mitgliedstaaten übermittelt hat. Ob Moskau im einen wie im anderen Sinne wirklich zahlen wird, hängt von internationalen Vereinbarungen und komplizierten juristischen Konstruktionen ab, mit denen Brüssel Neuland betritt.
Für die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen ist eigentlich der Internationale Strafgerichtshof zuständig. Er hat gemäß dem Römischen Statut ein Mandat für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Der Chefankläger ermittelt auch schon dazu. Allerdings dürfte er russische Anführer wie Präsident Wladimir Putin nicht anklagen, solange sie im Amt sind. Hier greift das gewohnheitsrechtliche Prinzip der Immunität. Wäre Russland dem Strafgerichtshof beigetreten, würde dies nicht gelten.
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