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Kosovo : Die Angst der Zeugen

Im Kosovo herrscht vor dem Urteilsspruch eine unsichere Anspannung

Im Kosovo herrscht vor dem Urteilsspruch eine unsichere Anspannung Bild: AFP

Der frühere Führer der „Befreiungsarmee Kosovo“ Ramush Haradinaj steht wegen Folterverdachts vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal. Doch zahlreiche Zeugen wurden eingeschüchtert. Wer gegen Haradinaj aussagen könnte, will das nicht tun.

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          Wie auch immer die Richter des UN-Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien entscheiden werden, eines ist sicher: Ihr Urteil wird wieder einmal hohe Wellen schlagen auf dem Balkan. An diesem Donnerstag, knapp zwei Wochen nach dem Freispruch des ehemaligen kroatischen Generals Ante Gotovina, wird der frühere kosovarische Freischärlerführer Ramush Haradinaj vor den Richtern in Den Haag stehen. Wird auch er freigesprochen, werden Jubel im Kosovo und Empörung in Serbien die Folge sein. Befindet man ihn für schuldig, werden sich die Szenen von Freude und Wut gleichsam spiegelverkehrt abspielen.

          Michael Martens
          Korrespondent für südosteuropäische Länder mit Sitz in Wien.

          Die Anklage beschuldigt Haradinaj und zwei Mitangeklagte, zwischen März und September 1998 - also im Jahr vor dem Eingreifen der Nato in den Kosovo-Konflikt - Kriegsverbrechen im Kosovo begangen zu haben. Haradinaj war damals ein gefürchteter regionaler Befehlshaber der kosovo-albanischen „Befreiungsarmee Kosovo“ (UÇK). Seine Machtbasis lag im Westen des Kosovos. Im März 2005 erhob das Haager Tribunal Anklage gegen ihn. Er war zu diesem Zeitpunkt Regierungschef des Kosovos, das seinerzeit noch unter UN-Verwaltung stand, aber mit westlicher Unterstützung schon die endgültige Loslösung von Serbien vorbereitete.

          Peiniger auf Fotos wiedererkannt

          Nach Veröffentlichung der Anklageschrift trat Haradinaj zurück und stellte sich dem Gericht. Drei Jahre später, im April 2008, wurden er und ein Mitangeklagter freigesprochen. Die Richter sahen es zwar als erwiesen an, dass viele der in der Anklageschrift geschilderten Verbrechen sich ereignet hatten. Doch zeigten sie sich nicht davon überzeugt, dass die Anklage die Verwicklung der insgesamt drei Angeklagten in systematische Vertreibungen überzeugend belegt habe. Der dritte Angeklagte wurde allerdings für schuldig befunden, zwei kosovo-albanische Gefangene der UÇK gefoltert zu haben, die er der Kollaboration mit den Serben verdächtigte. Die Gefangenen hatten ihren Peiniger auf Fotos wiedererkannt, und auch sonst sahen die Richter die Beweislage als eindeutig an. Der Mann erhielt eine Haftstrafe von sechs Jahren.

          Haradinaj hingegen kehrte im Triumph nach Prishtina zurück. Der Freispruch wurde allerdings 2010 von der Berufungskammer des Tribunals zugunsten einer partiellen Wiederaufnahme des Verfahrens aufgehoben. Die Richter der Berufungskammer vertraten die Ansicht, dass während des ursprünglichen Prozesses zu wenig getan worden sei, um der „erheblichen“ Einschüchterung von Zeugen der Anklage zu begegnen. So seien die Aussagen von zwei als besonders wichtig geltenden Zeugen nicht mehr gehört worden, obwohl sie für den Prozess womöglich von entscheidender Bedeutung hätten sein können. Dies komme einem „Justizirrtum“ gleich, so die Richter der Berufungskammer.

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