Völkermord : Gericht weist Klage indigener Gruppen gegen Deutschland ab
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Angehörige des Volksstamms der Herero standen bereits vor zwei Jahren vor dem Gericht in New York. Bild: dpa
Die beiden Stämme der Herero und Nama hatten Wiedergutmachungszahlungen gefordert. Ein Gericht in New York entschied jedoch, dass Deutschland immun gegen eine Klage dieser Art sei.
Ein Gericht in New York hat eine Klage zweier afrikanischer Volksgruppen gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des Völkermordes im heutigen Namibia abgewiesen. Die Bundesrepublik sei immun gegen eine Klage dieser Art, entschied am Mittwoch ein Gericht in Manhattan. Anwalt Kenneth McCallion, der die Stämme der Herero und Nama vertritt, behielt sich weitere gerichtliche Schritte vor.
Die Völkergruppen hatten von der Bundesrepublik Wiedergutmachungszahlungen gefordert. Sie argumentierten, dass Einnahmen der früheren deutschen Regierung aus dem Landraub an ihren Vorfahren in den Kauf von vier Immobilien in New York geflossen seien. Bei einer dieser Immobilien handelt es sich um den heutigen Sitz der deutschen UN-Vertretung und des Generalkonsulats. Zudem seien die Überreste von einigen ihrer Vorfahren einst aus Deutschland an ein New Yorker Museum verkauft worden .
Der Oberhäuptling des Volkes der Herero, Vekuii Rukoro, kündigte am Donnerstag an, in Berufung gehen zu wollen. Die Richterin habe „grundlegende Fehler“ gemacht, die bei einem neuen Verfahren sicherlich korrigiert würden, so Rukoro. „Das ist nur ein zeitlich begrenzter Rückschlag auf unserem Weg und in keiner Weise das Ende des Kampfes“, erklärte Rukoro. „Wir haben eine Schlacht verloren, aber der Krieg geht weiter und wir sind zuversichtlich, dass wir am Ende siegen werden.“
Das frühere Deutsch-Südwestafrika stand mehr als 30 Jahre unter deutscher Kolonialherrschaft. Zwischen 1904 und 1908 waren dort zehntausende Herero und Nama getötet worden. Deutsche Soldaten schlugen jeglichen Widerstand der Einheimischen brutal nieder – die Massaker gelten als erster Völkermord des 20. Jahrhunderts. Die Kolonialherrschaft endete im Ersten Weltkrieg 1915. Namibia ist seit 1990 unabhängig.
Die deutsche Aktivistenorganisation „Völkermord verjährt nicht“ bezeichnete die Gerichtsentscheidung als „Pyrrhussieg“ für Deutschland. „Wegen seiner beschämenden Weigerung, den Genozid offiziell anzuerkennen und die Herero und Nama um Entschuldigung zu bitten, sitzt es doch vor der Weltöffentlichkeit schon längst auf der Anklagebank“, erklärte der Namibia-Experte des Bündnisses, Christian Kopp.
Die Bundesregierung verhandelt seit 2014 mit der Regierung in Windhuk über eine Versöhnungserklärung. Darin will sie um Vergebung für die Greueltaten bitten, die sie selbst inzwischen als Völkermord bezeichnet. Reparationszahlungen lehnt Berlin jedoch weiterhin ab. In den Verhandlungen geht es auch um eine Ausweitung der Entwicklungshilfe für Namibia. Kompliziert sind die Verhandlungen auch deswegen, weil die namibische Regierung von der Mehrheitsvolksgruppe der Ovambo geprägt ist.