Trotz Entscheidung des EGMR : Kavalas Haft weiter verlängert
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Osman Kavala Bild: AFP
Die türkische Justiz ignoriert damit ein weiteres Mal die Aufforderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, den Philanthropen und Menschenrechtsaktivisten mangels Beweisen auf freien Fuß zu setzen.
Das 13. Istanbuler Strafgericht hat eine Verlängerung der Untersuchungshaft für Osman Kavala angeordnet und einen Antrag der Verteidiger auf Haftentlassung abgelehnt. Das Gericht ignoriert damit ein weiteres Mal die Aufforderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, den Philanthropen und Menschenrechtsaktivisten mangels Beweisen auf freien Fuß zu setzen. Es setzt das Verfahren am 12. Februar fort. Kavala ist seit dem 18. Oktober 2017 ohne Verurteilung in Untersuchungshaft.
Der Ministerausschuss des Europarats hatte der Türkei am 3. Dezember eine Frist bis zum 19. Januar gegeben, um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachzukommen. Andernfalls bereite man ein Vertragsverletzungsverfahren vor, was bis zur Aussetzung der Mitgliedschaft der Türkei im Europarat führen könne. Es wird nun erwartet, dass der Europarat am 2. Februar den Fall dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Begutachtung vorlegt. Nach dessen Entscheidung kann das Vertragsverletzungsverfahren beginnen.
Der Fall Kavala belastet die Beziehungen der Türkei zu ihren westlichen Verbündeten. Mitte Oktober hatten zehn westliche Botschafter die Türkei aufgefordert, Kavala freizulassen. Danach erklärte Präsident Tayyip Erdogan sie zu unerwünschten Personen, was er zurücknahm. Das türkische Außenministerium bezeichnete das Vorgehen des Europarats als „Einmischung“ in ein noch laufendes Verfahren. Die türkische Regierung erklärte am Dienstag abermals, dass die türkischen Gerichte unabhängig seien und wies die Kritik von Menschenrechtsgruppen an der langen Untersuchungshaft Kavalas zurück.
Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch bezeichnete die jüngste Entscheidung des Gerichts als „sehr enttäuschend“. Erst in der vergangenen Woche hatte Human Rights Watch erklärt, der türkische Präsident Erdogan habe die Menschenrechtsbilanz seines Landes um „Jahrzehnte“ zurückgeworfen, indem er die Unabhängigkeit der Gerichte untergrabe und seine Kritiker verfolge. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg, warf der Türkei vor, mit der Inhaftierung Kavalas „seit Jahren gegen ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention“ zu verstoßen.