„Das klingt verdächtig nach einem Komplottversuch“
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Trump-Anhänger stürmen am 6. Januar ins Kapitol in Washington Bild: AP
Die Randalierer im Kapitol könnten wegen verschiedener Straftatbestände belangt werden, sagt die Professorin Judith Miller. Im Interview beschreibt sie, dass auch schwerwiegende Anklagen darunter sein könnten.
Frau Miller, was war Ihr erster Eindruck, als Sie die Bilder vom Sturm auf das Kapitol gesehen haben? Gucken Sie da sofort als Juristin drauf`?
Als erstes reagieren ich natürlich als Mensch auf diese Bilder. Was ich da gesehen habe, war zunächst einmal schrecklich und abstoßend. Absoluter Horror. Und dann setzt irgendwann der antrainierte Reflex ein: Was sehe ich da, was könnten das für Tatbestände sein?
Und was haben Sie gesehen?
Die Randalierer werden mit der bundesrechtlichen Variante einer Anklage wegen widerrechtlichen Betretens eines Grundstückes, gewaltsamen Eindringens und Ruhestörung rechnen müssen, eventuell auch Diebstahl. Andere Szenen sahen nach Körperverletzung eines Bundesbeamten aus, auch unerlaubtes Tragen einer Schusswaffe in einem Regierungsgebäude ist ein mögliches Vergehen. Da vermischen sich mitunter auch verschiedene Tatbestände. Der Nachweis eines Vorsatzes ist dabei entscheidend.
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